Bockfließ: Tatrekonstruktion nach Dreifachmord

Sechs Wochen nach der Bluttat mit drei Toten im Schloss Bockfließ (Bezirk Mistelbach) hat am Dienstag eine Tatortbegehung stattgefunden. Laut Anwalt kann sich der Verdächtige an die Tat nicht erinnern.

Bis kurz vor Mittag untersuchten Polizisten, Gutachter, Staatsanwalt und Verteidiger gemeinsam mit dem Verdächtigen die Schlossräume. „Es wurde alles so nachgestellt, wie es damals war“, erklärte Peter Philipp, der Verteidiger des 54-jährigen Verdächtigen, zum Ablauf der Tatrekonstruktion, bei der auch Puppen verwendet wurden. Die Situationen seien fotografisch festgehalten worden, sagte Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg. „Die relevanten Ausschnitte können den Geschworenen dann in der Hauptverhandlung vorgeführt werden.“

Der Bluttat sei ein innerfamiliärer Streit um einen Speiselift vorausgegangen, an der Verantwortung seines Mandanten habe der Lokalaugenschein nichts geändert, hielt Philipp fest, immerhin könne sich der 54-jährige Beschuldigte nach wie vor nur teilweise erinnern: „In dem Moment, als der Streit eskaliert ist und er den Raum verlässt, ab dem Zeitpunkt weiß er nichts mehr.“ Etwa auch, woher er überhaupt die Tatwaffe, ein Schrotgewehr, hatte.

Verteidiger verweist auf Zustand des Verdächtigen

Laut Philipp sei der 54-Jährige sei „sehr schlecht beisammen“ und habe während des Lokalaugenscheins „mehrmals geweint“. „Kernpunkt“ sei nun das Gutachten des Gerichtssachverständigen und die damit verbundene Frage, ob der Verdächtige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war oder nicht. Das Gutachten soll in ein bis zwei Monaten vorliegen. Details zur Anzahl der abgegebenen Schüsse seien auch während der Tatrekonstruktion nicht bekannt geworden, sagte Philipp.

Der Anwalt des 54-Jährigen betont nach dem Lokalaugenschein erneut, dass eine schwere Krankheit für die Tat verantwortlich und sein Mandant zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen sei: „Er hat Geschwüre und Tumore im Kopf. Wenn jetzt der Streit eskaliert, dann erzeugt das bei ihm einen fürchterlichen Schmerz, und dieser Schmerz hat mit den Tabletten die Unzurechnungsfähigkeit ausgelöst.“

U-Haft des 54-Jährigen verlängert

Für die Ermittler steht somit bisher nur fest, dass der Verdächtige seinen 52-jährigen Bruder, den 92-jährigen Vater und die 87-jährige Stiefmutter am 13. Dezember auf dem Anwesen im Bezirk Mistelbach erschossen haben soll. Dieses Geständnis gab er bei der Einvernahme bei der Polizei zu Protokoll. Dabei gab er auch an, dass das Motiv für die Tat innerfamiliäre Streitigkeiten gewesen sein sollen, die sich schon länger gezogen hätten. Der 54-Jährige sitzt seit der Tat in U-Haft, diese wurde am Dienstag nach dem Lokalaugenschein um zwei Monate bis Ende März verlängert.

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