Schuss aus Polizeiwaffe: Verfahren eingestellt

Das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten, der mit einem Schuss aus einer Maschinenpistole im Vorjahr in Wieselburg (Bezirk Scheibbs) zwei Männer leicht verletzt hat, ist eingestellt worden. Der Beamte handelte nicht grob fahrlässig.

Der Vorfall hatte sich im September 2018 ereignet - mehr dazu unter Zwei Verletzte nach Schuss aus Polizeiwaffe (noe.ORF.at; 7.9.2018). Daraufhin war gegen den Polizisten wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt worden. Nach Angaben von Leopold Bien, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, habe der Beamte jedoch nicht grob fahrlässig gehandelt. Außerdem sei er durch ein Gutachten entlastet worden.

Keine bleibenden Schäden bei Verletzten

Bei den beiden Verletzten sei einem medizinischen Sachverständigen zufolge keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit von mehr als vierzehntägiger Dauer vorgelegen, hielt der Sprecher der Anklagebehörde fest. In Kombination damit, dass der Polizist nicht grob fahrlässig gehandelt habe, sei der Mann daher gemäß Paragraf 88 Absatz 2 StGB „nicht zu bestrafen“, sagte Bien.

Der Polizist war am 6. September 2018 im Stadtzentrum von Wieselburg zur Sicherung von Geldverladearbeiten im Rahmen der „Euro-Info-Tour 2018“ abgestellt gewesen. Dabei hatte er mit einer MP88 Richtung Boden geschossen. Absplitternde Pflastersteine sowie Teile des Projektils hatten zwei Männer am Unterschenkel getroffen. Die Verletzten im Alter von 44 und 48 Jahren waren ambulant im Krankenhaus behandelt worden. Der Beamte erklärte bei seiner Einvernahme, dass er gestolpert sei und unabsichtlich den Abzug der Waffe betätigt habe.

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