Jagdverband: „Alkoholverbot bei Jagden“

Nach dem Jagdunfall in Unterolberndorf (Bezirk Mistelbach) hat die Polizei bestätigt, dass der 55-jährige Schütze alkoholisiert war. Im Landesjagdverband heißt es dazu, dass es bei Jagden ein Alkoholverbot gebe.

Der Schütze von Unterolberndorf hatte laut Polizei, als er den 21-jährigen Treiber erschoss, 0,46 Promille Alkohol im Blut - mehr dazu in Jagdunfall: Alkoholtest war positiv. Der Grenzwert von 0,5 Promille im Straßenverkehr ist damit noch nicht erreicht. Bei der Jagd mit einer Waffe in der Hand sei aber sei jedes Promille verboten, sagte am Dienstag Peter Lebersorger, der Generalsekretär des Landesjagdverbandes.

Alkohol klar verboten

Es gebe dazu auch eine erst im November 2011 aktualisierte Unfallverhütungsvorschrift. Darin sei dezidiert festgehalten, dass Alkohol vor und während der Jagd verboten sei. Wenn man sich nach der Jagd zusammensetze und etwas trinke, dann sei das jedem selbst überlassen, sagte Lebersorger, vor und während der Jagd aber nicht.

Ende einer Jagd, Strecke

dpa/Philipp Schulze

Kein Gesetz, aber selbst auferlegte Regel

Dabei handelt es sich um eine selbst auferlegte Regel des Jagdverbandes und nicht um ein Gesetz. Sollte ein gesetzliches Alkoholverbot verhängt werden, dann müsse es auch für andere Bereiche gelten, sagte Lebersorger. Als Beispiele führte er das Skifahren an, wo viel mehr Unfälle passieren würden.

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