Fleischer zahlte Lohn mit Wurst

Neun Mitarbeiter einer Fleischerei im Weinviertel sind von ihrem Chef „abgespeist“ worden. Drei Monate sahen sie kein Gehalt, dann zahlte der Chef den Lohn in Naturalien anstatt mit Geld aus. Der Fleischer reagiert nicht auf die Interventionen der Arbeiterkammer (AK).

Dem Fleischer aus einem kleinen Ort im Weinviertel dürfte das Geld ausgegangen sein, berichtete die Arbeiterkammer. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekamen von Oktober bis Dezember kein Geld für ihre Arbeit.

„Im November bekam ich eine Stange Wurst“

„Für Oktober hab’ ich zwar eine Lohnabrechnung, aber keine Zahlung erhalten. Auf den Lohn im November habe ich eine Stange Wurst im Wert von neun Euro erhalten. Für Dezember wurde ich mit Fleischwaren im Wert von 256 Euro abgespeist“, sagte ein 29-jähriger Angestellter der Firma. Diese „Zahlungen“ waren auf dem Lohnzettel auch in Form von Abzügen vermerkt.

Drei weitere Mitarbeiterinnen berichteten Ähnliches. Eine Frau wurde mit Fleischwaren im Wert von mehr als 1.000 Euro „bezahlt“, mehr als ihr tatsächlicher Bruttolohn. Mit Jahresende wurden die Mitarbeiter schließlich gekündigt. Sie warten bis heute auf den ausständigen Lohn, das Weihnachtsgeld und die Endabrechnung.

Die Mitarbeiter hatten sich mit ihrem Chef zwar darauf geeinigt, einen Teil des Lohns in Naturalien zu bekommen. „Es ist ihnen nichts anderes übrig geblieben. Die Alternative wäre gewesen, nichts zu bekommen“, sagt der AK-Rechtsberater Kurt Zach. Tatsächlich bekamen sie drei Monate kein Geld.

AK bereitet Klagen vor

„Die Vorgangsweise ist klar illegal. So etwas haben wir noch nie erlebt“, sagt Zach. „Löhne und Gehälter müssen in diesem Land in Geld bezahlt werden. Wenn ein Arbeitgeber das nicht kann, muss er eben Insolvenz anmelden.“ Laut einem Spruch des Verwaltungsgerichtshofes muss der kollektivvertragliche Mindestlohn in bar ausbezahlt werden, so Zach. Sachleistungen darüber hinaus seien in Ordnung. In diesem Fall seien die Naturalien aber eindeutig anstatt des Mindestlohns bezahlt worden.

Die Firma scheint laut AK in der Insolvenzdatei nicht auf. Auf die Interventionen der Rechtsberater reagierte der Fleischer bisher nicht. Die AK setzte ihm daher eine Frist bis zum 19. Februar. „Wenn er bis dahin zahlt, ist die Sache erledigt“, sagt Zach. Sollte der Fleischer bis dahin Insolvenz anmelden, werde man die ausständigen Zahlungen einfordern. „Wenn nicht, landet die Sache vor Gericht.“

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