Arsenmorde: Angeklagte zurechnungsfähig

Der Gutachter Richard Billeth hat bei der Frau, die wegen zweifachen Mordes vor Gericht steht, keine relevante psychiatrische Erkrankung gefunden und ihr Zurechnungsfähigkeit attestiert. Die Polin soll zwei Männer mit Arsen vergiftet haben.

Grundsätzlich für Zurechnungsunfähigkeit ausschlaggebend wäre Intelligenzminderung, die nicht vorliegt, oder eine Demenz, führte der Sachverständige vor dem Geschworenengericht aus. Weitere Kriterien wären Geisteskrankheiten wie Schizophrenie, die aber in keiner Weise feststellbar seien.

Gutachter: „Sie war in der Lage, Unrecht einzusehen“

Dokumentiert seien drei leichte Depressionen - lange zurückliegend, nach einem schweren Autounfall und aufgrund von Schulden und jetzt zuletzt, was aber keine Beeinträchtigung darstelle. Letzte Möglichkeit wäre eine Persönlichkeitsstörung, die ebenfalls nicht vorliege. Auch lebensgeschichtlich gebe es keine Hinweise darauf. Sollte die Angeklagte die Taten begangen haben, war sie zum Tatzeitpunkt in der Lage, das Unrecht ihrer Handlungen einzusehen, so Billeth abschließend.

Mit dem Bericht des Gutachters wurde der erste Prozesstag am Montag abgeschlossen. Zuvor wurde die Angeklagte fast sieben Stunden lang befragt - mehr dazu in Arsenmorde: Stundenlange Einvernahme. Anfangs wirkte die extrem detailgenaue Befragung durch die Richterin für die Zuhörerinnen und Zuhörer ermüdend, doch letztendlich entpuppte sich die Befragung als gute Taktik der Verhandlungsleiterin, denn die Angeklagte verstrickte sich laufend in Widersprüche - mehr dazu in Der Arsen-Prozess: Erster Tag.

Der Prozess wird am Mittwoch mit der Befragung von 13 Zeugen fortgesetzt. Unter anderen werden der Ehemann und der Sohn der Angeklagten im Zeugenstand sein. Am Donnerstag kommen noch weitere Gutachter zu Wort, bevor es am Abend dann ein Urteil geben soll.

Links: