Besserer Schutz vor gewalttätigen Eltern
Am 25. Mai 2012 ging ein 37-jähriger Familienvater in eine Volksschule in St. Pölten, holte seine beiden Kinder aus ihren Klassen und schoss seinem achtjährigen Sohn in den Kopf. Auf der Flucht vor der Polizei richtete sich der Mann dann selbst.
Wenige Tage zuvor wurde gegen den Mann ein Betretungsverbot für die gemeinsame Wohnung ausgesprochen. In der Schule wusste das niemand, das sah das Gesetz aber auch nicht vor.
Polizei kontrolliert Einhaltung der Verbote
Mit 1. September ist das anders: Ab diesem Tag können Betretungsverbote auch für Schulen, Kindergärten und Horte ausgesprochen werden. Direktionen müssen darüber informiert werden.
Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Verbote. Wer es missachtet, kann bestraft werden, sagte Marlies Leitner vom Gewaltschutzzentrum Niederösterreich: „Jetzt ist es möglich, dass die Missachtung der einstweiligen Verfügung durch eine Verwaltungsstrafe sofort mit bis zu 500 Euro oder, wenn das Geld uneinbringlich ist, mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen geahndet werden kann.“
Betretungsverbot im Umkreis von 50 Metern
Das Betretungsverbot gilt im Umkreis von fünfzig Metern. Leitner ist mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes zufrieden. Ihre Forderung nach einem Kontaktverbot bleibt aber aufrecht."Mit diesem Kontaktverbot wäre zum Beispiel auch verbunden, dass gefährdete Personen auch an anderen Orten geschützt werden können, aber ich bin sehr zufrieden, dass diese Verbesserung des Kinderschutzes durch die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle gelungen ist", sagte Leitner.
Österreichweit gab es im Vorjahr mehr als 14.500 Einsätze wegen häuslicher Gewalt. In fast 8.000 Fällen wurden Wegweisungen ausgesprochen. In Niederösterreich wurden im Vorjahr 1.150 Betretungsverbote ausgesprochen, 750 Mal wurden sie missachtet.
Links:
- Betretungsverbot wird ausgeweitet (noe.ORF.at; 28.6.2013)
- Nach Bluttat: Anti-Gewalttrainings gefordert (noe.ORF.at; 29.8.2013)