Shuttle für Abrüster: Freispruch für Offizier
Dem Offizier drohten bis zu fünf Jahre Haft. Er soll einem Rekruten nach einer Abrüstfeier in Allentsteig den Befehl erteilt haben, die Kompanie in ein Lokal zu chauffieren - laut Staatsanwaltschaft habe eine dienstliche Notwendigkeit für diese Anordnung jedoch gefehlt. Vor Gericht gab der Oberleutnant zu, den Befehl erteilt zu haben. Er habe dafür auch das Einverständnis seines Vorgesetzten gehabt. Zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs bekannte er sich nicht schuldig. Die Richterin sprach ihn am Mittwoch frei.
ORF / Otto Stangel
Der Verteidiger des Oberleutnants sagte bereits vor dem Prozess, dass sein Mandant lediglich darauf geachtet habe, dass den etwa 40 Grundwehrdienern wenige Tage vor dem Abrüsten nichts passiert. Weil er nicht gewollt habe, dass sie alkoholisiert mit dem Auto fahren, habe er eine Art „Shuttledienst“ mit dem Heeresfahrzeug eingerichtet.
Bundesheer änderte nach Vorfall Regelungen
Wie der Fall ins Rollen gekommen ist, ist nicht klar - es dürfte eine anonyme Anzeige gegeben haben. Dass diese aus den Reihen des Militärs kommt, schließt der Verteidiger aus. Beim Bundesheer hat man nach diesem Vorfall im vergangenen Juni eine neue Regelung beschlossen. Vorgesetzte dürfen Rekruten künftig Fahrzeuge für Betreuungsfahrten - wie etwa in diesem Fall - zur Verfügung stellen.
Links:
- Offizier ließ sich in Bordell chauffieren (noe.ORF.at; 16.9.2013)
- Vizeleutnant ließ Rekruten Boden verlegen (wien.ORF.at; 22.5.2013)
- Österreichisches Bundesheer (Webseite)