Tierschützerprozess: Neuauflage im Mai

Voraussichtlich im Mai wird die Neuauflage des Tierschutzprozesses starten. Das teilte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt mit. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) übergab indes 627 neue Selbstanzeigen an die Staatsanwaltschaft.

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat 627 neue „scharfe“ Selbstanzeigen wegen schwerer Nötigung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt übergeben, teilte Obmann Martin Balluch in einer Aussendung am Montag mit. Die ersten 3.000 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit der teilweisen Neuauflage der Tierschützer-Causa waren von der Oberstaatsanwaltschaft im Februar zurückgelegt worden.

Formulierung laut Balluch nicht mehr „so höflich“

In der damals veröffentlichten Begründung der Behörde stellte die Petition an ein Modehaus mit der Aufforderung, aus dem Pelzhandel auszusteigen, andernfalls man dort nicht einkaufen werde, keine Drohung im Sinne des Gesetzes dar. Die nunmehrige Formulierung sei nicht mehr „zu höflich“, so Balluch. Sie entspreche dem Wortlaut der damals im Tierschutzprozess inkriminierten E-Mails.

In Wiener Neustadt hatten sich 13 Tierschützer 14 Monate lang wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation vor Gericht verantworten müssen. Aus Protest gegen das Verfahren eingebrachte Selbstanzeigen wurden im Herbst 2010 niedergelegt. Für acht Angeklagte wurde der im Mai 2011 erfolgte Freispruch vom Mafia-Paragrafen 278a StGB rechtskräftig - mehr dazu in Tierschützer: OLG hebt Freisprüche auf (noe.ORF.at; 10.6.2013). Die übrigen müssen sich nun im Frühjahr in einem zweiten Rechtsgang u.a. wegen Nötigung verantworten. „Voraussichtlich in der zweiten Maihälfte wird die Neuauflage des Prozesses starten“, sagt Gerichtssprecher Hans Barwitzius am Montag.