Prozess um Mordversuch: 15 Jahre Haft
Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Im ersten Rechtsgang im Dezember des Vorjahres hatte der Angeklagte zehn Jahre ausgefasst. Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung aber teilweise auf.
Im neuen Prozess, der am Mittwoch begonnen hatte, mussten die Geschworenen auch die Fragen beantworten, ob Putativnotwehr (die irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation) bzw. Notwehrüberschreitung vorlag. Dies verneinten die Laienrichter jedoch mit sieben zu eins. Erschwerend für die Strafbemessung war kein Umstand, mildernd die Tatsache, dass es beim Versuch geblieben ist. Vom neu hinzugekommenen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Elfjährigen wurde der Beschuldigte freigesprochen.
Mit Klappmesser zugestochen
Das Geschrei der Mutter und das Gebrüll ihrer zwei kleinen Kindern waren spät in der Nacht der Auslöser für den Streit am 24. Juli 2014 in einer Wiener Neustädter Siedlung. Der Angeklagte, der aufgrund einer schwerwiegenden Herzinsuffizienz in Frühpension ist, klopfte an der Tür der Nachbarin. Die wollte nicht mit sich reden lassen, rief dafür aber ihren 33-jährigen Ex-Freund und Vater eines ihrer Kinder. Im Stiegenhaus eskalierte die Situation zwischen den Männern. Der 25-Jährige zückte ein Klappmesser und fügte dem Mann einen Stich zu, der nur knapp an der Halsschlagader vorbeiging - mehr dazu in Messerstich: Mann schwer verletzt.