Kaputte Glastür: Baufirma freigesprochen

Der Prozess um eine umgestürzte Glastür auf dem Bahnhof Strasshof (Bezirk Gänserndorf) hat am Mittwoch mit einem Freispruch für die Baufirma geendet. Durch die Glastür wurde ein vierjähriges Mädchen schwer verletzt.

Bereits zu Beginn hatte sich der 48-jährige Geschäftsführer, dessen Stahlbaufirma mit dem Einbau der Tür beauftragt war, vor Gericht der fahrlässigen Körperverletzung nicht schuldig bekannt. Laut Strafantrag habe er bei der Montage im Jahr 2013 die nötige Sorgfalt außer Acht gelassen, weil die verwendeten Türbänder nicht geeignet gewesen seien. Dem hielt der Verteidiger des Angeklagten entgegen, dass die gelieferte Tür dem Leistungsverzeichnis entsprochen und abgenommen worden sei. Einen Wartungsvertrag hatte der Beschuldigte nicht.

Keine Fahrlässigkeit nachweisbar

Der Prozess am Bezirksgericht Gänserndorf endete schließlich mit einem Freispruch. Dem Geschäftsführer war keine Fahrlässigkeit anzulasten, begründete Richterin Edith Winterleitner das Urteil. Von den drei vorhandenen Türbändern habe eines keine Funktion gehabt, weil der Bolzen entfernt worden war. Zudem sei die Tür offensichtlich mit Kabelbindern provisorisch gesichert gewesen, weil auch das untere Türband kaputt war.

Bereits am Tag zuvor habe es eine Sachbeschädigung durch Jugendliche gegeben, hieß es beim Prozess. Die Tür sei daraufhin nur mehr am Poller (Anm.: einem kurzen Pfahl) angelehnt gewesen. Dem Rechtsanwalt zufolge war das gesamte System beschädigt. Er ortete vielmehr Fahrlässigkeit bei jenen, die für die Erhaltung der Anklage zuständig waren. Dass ein Bolzen fehlte, sei auch für einen Laien erkennbar gewesen, meinte der Angeklagte, dessen Firma - ohne Beanstandungen - Aufträge für viele Stationen der ÖBB erfülle. Probleme mit der Tür waren ihm nicht gemeldet worden.

Glastüre müsste regelmäßig gewartet werden

Im Zuge der Befragung auch von Firmenmitarbeitern trat zutage, dass die Befestigung den Normen entsprochen und für das Gewicht der Tür ausreichend war. Dem Sachverständigen zufolge kam es an jenem Morgen zu einem „Ermüdungsbruch“ an der beschädigten „Schwachstelle“. Gutachter Richard Woschitz hielt fest, dass die Ausschreibungskriterien eingehalten worden waren. Allerdings sei eine derartige Tür - auch im Hinblick auf etwaigen Vandalismus - regelmäßig zu überprüfen und zu warten.

Wie die Richterin ausführte, hätten mehrere Ursachen zu dem Unglück geführt, die aber nicht der Montagefirma anzulasten seien. Relevant sei der fehlende Bolzen gewesen, der Einbau sei aber wohl sachgemäß erfolgt und auch Produktionsschäden an den Türbändern seien nicht vorgelegen. Eine Schweißarbeit sei später von einer anderen Firma durchgeführt worden. Die Mutter des Mädchens und die ÖBB wurden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Wichtig sei, dass die Vierjährige völlig gesund wird, hieß es seitens der ÖBB im Anschluss an das Verfahren. Die ÖBB hatten bereits eine Zahlung geleistet.

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