Kopftuchverbot: Land plant Sanktionen

Niederösterreich will Verstöße gegen das Kopftuchverbot in Kindergärten mit Strafen bis zu 440 Euro sanktionieren. ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger kündigte einen Antrag in der Landtagssitzung am Donnerstag an.

„In der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Kinderbetreuung ist festgelegt, dass die Länder Maßnahmen gegen Verstöße des darin enthaltenen Kopftuchverbots setzen, womit auch entsprechende Sanktionen verbunden sind“, sagte Schneeberger.

Der Antrag auf Änderung des niederösterreichischen Kindergarten- und des Kinderbetreuungsgesetzes sieht Strafen in Höhe von bis zu 440 Euro für Erziehungsberechtigte vor, die ihre Töchter mit Kopftuch in den Kindergarten schicken, hieß es in einer Aussendung. „Wir gehen dadurch als erstes Bundesland voran, weil wir wirksame Maßnahmen setzen wollen, um dem Recht auf Selbstbestimmung von Mädchen zum Durchbruch zu verhelfen“, so Schneeberger.

Der ÖVP-Klubobmann begrüßte den Initiativantrag auf Bundesebene zum Kopftuchverbot in Volksschulen: „Wir wollen aber einen noch weitergehenden Schutz und werden deshalb auch einen entsprechenden Resolutionsantrag für Dezember vorbereiten, in dem wir ein Verbot des Tragens in Pflichtschulen bis zur Erreichung der Religionsmündigkeit, also der Vollendung des 14. Lebensjahres, fordern.“ Es gehe darum, „Mädchen vor sozialer Ausgrenzung zu schützen und gerade in Ballungsräumen Parallelgesellschaften zu verhindern“.

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