Polizei warnt vor illegalen Böllern

Die Polizei ruft zum sorgsamen Umgang mit Silvesterkrachern und Feuerwerkskörpern auf. Wegen verbotener Böller oder der falschen Handhabung kommt es jedes Jahr zu Bränden, Sachbeschädigungen und schweren Verletzungen.

Der Einsatz von Feuerwerksraketen und Knallkörpern zum Jahreswechsel führt zu Silvester zu einer Vielzahl vermeidbarer Unfälle, die auf den unsachgemäßen Gebrauch von pyrotechnischen Produkten zurückzuführen sind. Neben der missbräuchlichen Verwendung von zugelassenen Artikeln besteht potenzielle Gefahr durch Erzeugnisse, die aus Online-Shops bzw. von unseriösen Händlern aus dem benachbarten Ausland erworben werden.

„Wenn man pyrotschnische Gegenstände verwendet, dann sollte man schon beim Einkauf mit besonderem Augenmerk darauf achten, dass es vom Fachhandel und mit einer entsprechenden Kennzeichnung ist. Und sollte ein Feuerwerkskörper einmal nicht funktionieren, nicht detonieren, dann einige Zeit, mindestens 15 Minuten, zuwarten und auf keinen Fall in die Nähe des Feuerwerkskörpers gehen“, sagte Polizeisprecher Raimund Schwaigerlehner. Laut Polizei werden jedes Jahr zu Silvester etwa siebzig Menschen durch Böller verletzt.

Augen, Gesicht und Hände gefährdet

Laut Erhebungen des Verbands der österreichischen Augenärztinnen und Augenärzte (ÖOG) werden bei Böllerunfällen vor allem auch die Augen verletzt. Die Bandbreite von Verletzungen reicht von leichten Verbrennungen der Lider bis zu schweren Verletzungen des Augapfels, die zur Erblindung bzw. zum Verlust des Auges führen können.

Bei den schweren Verletzungen kommt es zu einer Kombination von Verbrennungen, einer stumpfen Gewalteinwirkung auf den Augapfel, teilweise auch zu Verätzungen. Nicht selten sind noch andere Gesichtsregionen wie zum Beispiel der Gesichtsschädel oder die Gesichtshaut betroffen. Auch Verletzungen anderer Körperregionen wie etwa der Hände sind bei Böllerunfällen nicht unüblich.

Feuerwerk Raketen Böller Kracher

APA/Hans Punz

Auch das Bundesministerium für Inneres (BMI) warnte daher per Aussendung vor Sorglosigkeit und Unachtsamkeit im Umgang mit Raketen und Böllern. Feuerwerkskörper sollten nur im heimischen Fachhandel erworben werden, der gesetzlich zugelassene Qualitätsfeuerwerkskörper, Fachberatung sowie Serviceleistungen anbietet, empfahl die Sondereinheit des Einsatzkommandos Cobra.

Strafen bis zu 10.000 Euro

Die gesetzliche Regelung hinsichtlich pyrotechnischer Artikel sieht in Österreich vor, dass „Normalverbraucher“, also Personen ohne entsprechende Ausbildung, nur Knaller und Raketen der Kategorien F1 - etwa Knallerbsen oder Tortensprüher - und F2 verwenden dürfen. F2-Artikel wie Batteriefeuerwerke oder Feuerwerksraketen dürfen zudem nicht im Ortsgebiet und erst ab 16 Jahren verwendet werden. Von diesen Gegenständen gehe bei einem sachgemäßen Umgang nur eine sehr geringe bzw. geringe Gefahr und ein kalkulierbares und einschätzbares Risiko aus.

Für die Kategorien F3 und F4 benötigt man entsprechende Pyrotechnikausweise. Bühnen- und Indoorfeuerwerke der Klasse T1 dürfen Personen über 18 ebenfalls ohne Ausweise zünden, für die Klasse T2 benötigt man aber einen Ausweis. Daneben gibt es noch die Kategorien P (Pyrotechnik für sonstige Zwecke) und S (lose pyrotechnische Sätze), die je nach Abstufung frei oder nur mit Ausweis gezündet werden dürfen. Erlaubte Pyrotechnik-Artikel tragen als sichtbares Zeichen der EU-Konformität ein CE-Kennzeichen und eine Registriernummer. „Wenn man entgegen dem Pyrotechnikgesetz arbeitet und eine Verwaltungsübertretung begeht, ist dies strafbar und kann mehrere tausend Euro kosten“, sagte Schwaigerlehner.