Land kann aus Grundbuch gelöscht werden

Das Land steht immer noch im Grundbuch vieler pflegebedürftiger Menschen in Niederösterreich. Diese Sicherstellungen aus der Zeit vor dem Aus des Pflegeregresses können ab kommender Woche gelöscht werden.

In etwa 500 Fällen steht das Land Niederösterreich noch im Grundbuch bei Liegenschaften von pflegebedürftigen Menschen. Das hat zur Folge, dass Grundstücke etwa nicht verkauft oder verschenkt werden können. Abgeschafft wurde der Pflegeregress schon vor mehr als einem Jahr. Seitdem darf das Land nicht mehr auf Privatvermögen - und damit auch auf Grundstücke - zugreifen.

„Wir ziehen uns hier als Land aus dem Grundbuch zurück“, sagte Soziallandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) dazu am Mittwoch bei einer Pressekonferenz. Die Eigentümer können somit das Land im Grundbuch ab kommender Woche löschen lassen. Dafür wurde in der letzten Sitzung der Landesregierung das Sozialhilfegesetz geändert: „Die Rechtsgrundlage zur Zustimmung der Löschung ist gegeben. Die Begutachtungsfrist für das neue Sozialhilfegesetz endet morgen (Anm.: 24.01.) und dann wird das kundgemacht“, so Teschl-Hofmeister.

Betroffene müssen Kosten selbst zahlen

Betroffene können das Löschen des Pfandrechts am jeweiligen Bezirksgericht beantragen. Dazu wird die Bestätigung der Löschungserlaubnis benötigt, die von der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt wird. Wenn man den Antrag dann persönlich beim Bezirksgericht einbringt, kostet das 62 Euro, heißt es vonseiten der Arbeiterkammer.

Wird der Antrag über den elektronischen Rechtsverkehr gestellt, kostet es 44 Euro. Der Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr funktioniert allerdings nur über Notare sowie Anwälte. Deren Honorare kommen dann noch zu den 44 Euro dazu.

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