Gefälschte Tickets: Neun Schuldsprüche

Im Prozess um den Handel mit gefälschten Tickets beim Frequency-Festival im August in St. Pölten hat es am Mittwoch in St. Pölten neun Schuldsprüche gegeben. Die Angeklagten verkauften gefälschte Karten „in großem Stil“.

Laut Anklage haben die Briten, von Beruf überwiegend Ticketverkäufer, und ein Österreicher eine Vielzahl von gefälschten Eintrittskarten in Umlauf gebracht. Der Staatsanwalt sprach von Ticketverkäufen und Versuchen „in großem Stil“.

Nur zwei der Beschuldigten hatten sich schuldig bekannt. Die übrigen wollten nicht gewusst bzw. erkannt haben, dass es sich um Fälschungen handelte. Man kenne einander auch nur vom Sehen, hieß es in der Verhandlung.

In Zug „angeworben“

Einzig der - geständige - Österreicher war spontan bei der Sache dabei. Er war kurz vor Beginn des zu diesem Zeitpunkt bereits ausverkauften Festivals im Zug von Budapest nach Wien von zwei Engländern „angeworben“ worden. Er sollte zehn Euro Provision pro verkauftem Ticket und inserierte im Internet. Er gab an, 86 Tickets an den Mann gebracht zu haben - zum Preis von 80, dann 50 Euro - der Eintritt kostete 134,60 Euro.

Der Erstangeklagte sagte aus, die Tickets selbst zum Preis von 50 Euro bezogen zu haben. Billige Preise würden in dem Geschäft vorkommen, meinte er. Hätte er von den Fälschungen gewusst, hätte er sie nicht gekauft. Nach der Festnahme der Verdächtigen stellte die Polizei u.a. in Schließfächern beim Bahnhof und in einem Hotel gefälschte Tickets sicher.

Laut Polizeiangaben vom August war die Gruppe aufgefallen, weil Straßenverkauf von Tickets vom Veranstalter nicht vorgesehen war - mehr dazu in Prozess um gefälschte Frequency-Tickets.

Urteile sind rechtskräftig

Der Schöffensenat am Landesgericht St. Pölten fällte neun Schuldsprüche im Sinne der Anklage. Die Angeklagten - davon acht aus England - erhielten wegen Betrugs teilbedingte Haftstrafen zwischen 13 und 20 Monaten. Die Urteile sind rechtskräftig. Alle Beschuldigten wurden enthaftet, sie haben die unbedingten Strafen durch die U-Haft „abgesessen“.