Strafvollzug: U-Haft für Jugendliche nur in Notfällen?

Nach mehreren Zwischenfällen in Jugendhaftanstalten in Ö, unter anderem in Gerasdorf (Bezirk Neunkirchen), hat eine Arbeitsgruppe Maßnahmen entwickelt. Ihr Vorschlag: Jugendliche sollen nur noch in Notfällen in U-Haft kommen.

Der sexuelle Übergriff auf einen 16-Jährigen in der Justizanstalt Gerasdorf, der am 31. Oktober im Landesgericht Wiener Neustadt eine Fortsetzung findet - mehr dazu in Übergriff im Gefängnis: Prozess vertagt war einer von mehreren Zwischenfällen in Jugendhaftanstalten, die im Sommer bekannt wurden und eine Diskussion über die Haftbedingungen für junge Straftäter entfachten.

Nach Bekanntwerden dieser Fälle in der Jugend-Untersuchungshaft und im Jugendstrafvollzug setzte Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) eine Task Force ein, um die Situation zu beleuchten. Während in der Zwischenzeit bereits einiges verbessert wurde und beispielsweise in der Justizanstalt Josefstadt nur noch zwei Jugendliche in einer Zelle sein dürfen, gehen die Vorschläge der Arbeitsgruppe, deren Endbericht nun vorliegt, aber weit darüber hinaus.

Forderung: Betreute Einrichtung statt U-Haft

Jugendliche sollen nur noch in Notfällen in U-Haft kommen und stattdessen vermehrt Plätze in betreuten Einrichtungen bekommen, heißt es in dem Bericht. Der heikle Punkt sei allerdings, dass man diese Einrichtungen auch absperren können müsste, sagt der Leiter der Arbeitsgruppe, Michael Schwanda vom Justizministerium gegenüber der „Zeit im Bild“.

„Wenn wir jetzt Jugendliche anstatt der U-Haft verstärkt in betreuten Einrichtungen unterbringen, kann es in einzelnen Fällen notwendig und sinnvoll sein, dass hier eine gewisse geschlossene Anhaltung – wie etwa, dass in der Nacht zugesperrt wird – vorgesehen wird“, so Schwanda. Dazu braucht es allerdings eine Gesetzesänderung.

Immer mehr Unter-14-Jährige sind auffällig

In ihrem Endbericht verweist die Arbeitsgruppe auch darauf, dass immer mehr Unter-14-Jährige auffällig seien. Dem müsse man entgegenwirken. „Auch für Unter-14-Jährige, die ebenso schwere Probleme haben, dass sie straffällig werden, ohne dass sie dafür zur Verantwortung gezogen werden können, wird es sinnvoll sein, eine Betreuung zu schaffen, wo man nicht einfach weggehen kann“, so Schwanda.

Einige Mitglieder der Arbeitsgruppe, wie etwa die Kinder- und Jugendwohlfahrt, stimmten diesem Vorschlag aber nicht zu. Daher wurde in dem Bericht ebenso festgehalten, dass alles noch breiter diskutiert werden müsse.

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