Hundekot: Tulln straft bereits
Seit Juli ist der Wachdienst in Tulln unterwegs, um Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer zu kontrollieren. Wer den Kot seines Hundes nicht entsorgt und sich auch nach einer Abmahnung uneinsichtig zeigt, werde per Erlagschein zur Zahlung von 50 Euro aufgefordert, hieß es aus der Stadtgemeinde.
Landeshauptstadt verzichtet gänzlich auf Strafen
In Klosterneuburg und Korneuburg zeigt man sich hingegen noch abwartend und gewährt einen Strafaufschub bis Herbst: Vorerst werde nur informiert und abgemahnt, heißt es aus beiden Gemeinden. Abwartend zeigt man sich auch in Krems, derzeit werde geprüft, wie die Strafen ohne großen Mehraufwand eingehoben werden könnten, so der Magistrat. In der Landeshauptstadt St. Pölten will man weiterhin auf Bußgelder verzichten. Der Großteil der Hundebesitzer würde auch ohne Strafen die 120 Sackerl-Spender nutzen, heißt es im Rathaus.
Links:
- Strafen wegen Hundekot: Wer straft? (noe.ORF.at; 2.6.14)
- Neues Gesetz: Hundekot führt zu Strafe (noe.ORF.at; 6.4.14)