Kirchenlieder in Klasse: Eltern gehen zum VfGH

Das Singen von religiösen Liedern zur Erstkommunionsvorbereitung im „normalen“ Unterricht an einer Volksschule landet beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), hieß es am Freitag in einer Aussendung der Initiative „Religion ist Privatsache“.

In der Volksschule im Bezirk Tulln fand die Erstkommunionsvorbereitung zum Teil im Musikunterricht statt. Dagegen hatten sich Eltern einer konfessionslosen Tochter gewehrt und waren - trotz gegenteiliger Meinung des Leiters der Rechtsabteilung, der daraufhin versetzt wurde - zunächst beim Landesschulrat Niederösterreich als auch später beim Verwaltungsgericht abgeblitzt. Letzteres habe die Beschwerde „mangels eines zulässigen Anfechtungsgegenstandes als unzulässig zurückgewiesen“.

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