Kirchenlieder in Klasse: Eltern gehen zum VfGH
In der Volksschule im Bezirk Tulln fand die Erstkommunionsvorbereitung zum Teil im Musikunterricht statt. Dagegen hatten sich Eltern einer konfessionslosen Tochter gewehrt und waren - trotz gegenteiliger Meinung des Leiters der Rechtsabteilung, der daraufhin versetzt wurde - zunächst beim Landesschulrat Niederösterreich als auch später beim Verwaltungsgericht abgeblitzt. Letzteres habe die Beschwerde „mangels eines zulässigen Anfechtungsgegenstandes als unzulässig zurückgewiesen“.
Links:
- Küng verteidigt Kirchenlieder (noe.ORF.at; 20.5.2014)
- Kirchenlieder: Hoher Beamter versetzt (noe.ORF.at; 9.5.2014)
- Initiative "Religion ist Privatsache