Kirchenlieder in Klasse: Ermittlungen eingestellt
Die Entscheidung fiel „mangels begründeten Anfangsverdachts“, berichtet das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Konkret ging es darum, dass die Vorbereitung zur Erstkommunion an einer Volksschule im Bezirk Tulln nicht nur im Religions-, sondern zum Teil auch im Musikunterricht stattgefunden hatte.
Beschwerde von Eltern
Der Leiter der Rechtsabteilung des Landesschulrats Niederösterreich gab im Jänner 2014 der Beschwerde der Eltern einer konfessionsfreien Schülerin recht und untersagte dies. Helm hob das Verbot in Absprache mit Pröll wieder auf. Er berief sich dabei auf Paragraf 2 des Schulorganisationsgesetzes, in dem es heißt, dass neben sittlichen und sozialen auch religiöse Werte im Gesamtunterricht zu vermitteln seien. Der Leiter der Rechtsabteilung wurde in der Folge versetzt. Als einen der Gründe nannte der Landesschulratspräsident das „nicht mehr vorhandene Vertrauen“.
Staatsanwaltschaft: „Keine kirchliche Handlung“
Die Anzeige gegen Pröll und Helm wurde von der Initiative „Religion ist Privatsache“ eingebracht. Dem Nachrichtenmagazin „profil“ zufolge entschied die Staatsanwaltschaft, dass Helms Weisung die Rechte der konfessionslosen Schülerin nicht verletzt habe, „weil die Vorbereitungen für die Erstkommunion noch keine kirchliche Handlung“ seien. Da „die inkriminierten Weisungen rechtmäßig erscheinen“, könne „auch nicht von einer rechtswidrigen und allenfalls amtsmissbräuchlichen Strafversetzung des Leiters der Rechtsabteilung des Landesschulrats ausgegangen werden“.
Links:
- Kirchenlieder in Klasse: Eltern gehen zum VfGH (noe.ORF.at; 14.11.2014)
- Küng verteidigt Kirchenlieder (noe.ORF.at; 20.5.2014)
- Kirchenlieder: Hoher Beamter versetzt (noe.ORF.at; 9.5.2014)
- Initiative „Religion ist Privatsache“ (Website)