Fischotter: NGOs überlegen rechtliche Schritte

Der Bescheid, der die Tötung von 40 Fischottern in Niederösterreich erlaubt, wird am Montag um Mitternacht rechtswirksam. WWF und Vier Pfoten übten erneut scharfe Kritik und wollen nun rechtliche Schritte prüfen.

Die geplante Tötung von 40 Fischottern bis Sommer 2018 sorgt in Niederösterreich weiterhin für Aufregung. Nachdem die Erlaubnis zur Tötung Montag um Mitternacht rechtswirksam wird, kündigten die beiden NGOs WWF und Vier Pfoten nun an, rechtliche Schritte gegen den Bescheid prüfen zu wollen. Außerdem wollen sie am Mittwoch eine Petition gegen die Tötungen mit mehr als 21.000 Unterstützern an den designierten Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) übergeben.

Tötungen werden bis Sommer 2018 erlaubt

Landesfischereiverband und Teichwirteverband hatten eine „Entnahme“ von Fischottern beantragt, erlaubt wurde die Tötung von 40 Tieren bis Sommer 2018. Auf Nachfrage der APA hieß es seitens der Landesregierung, dass der Bescheid der Naturschutzabteilung mit Ablauf des Montags rechtsgültig sei.

Fischotter dürfen laut Bescheid künftig ganzjährig mit Fallensystemen gefangen werden, wobei Weibchen wieder freigelassen werden, wurde mitgeteilt. Wenige Wochen im Winter sei die Tötung mittels Direktschuss erlaubt. Als Begründung wurden ein Rückgang des Fischbestandes und die Gefährdung anderer geschützter Arten genannt. Die „Entnahme“ der Tiere werde von Teichwirte- und Landesfischereiverband organisiert und durch befugtes Personal bzw. Jagdausübungsberechtigte erfolgen, hieß es weiter.

NGOs: Bescheid widerspricht EU-Recht

Mit dem Bescheid werde aus der Sicht von WWF und Vier Pfoten EU-Recht gebrochen, teilten die beiden Organisationen am Montag in einer Aussendung mit. „Der Fischotter ist eine europaweit streng geschützte Art“, es gebe „keine ausreichenden Grundlagen für einen solchen drastischen Eingriff“, kritisierte WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler.

„Wir prüfen rechtliche Schritte“, hieß es vom WWF. Dafür benötige man den Bescheid als Grundlage, aber dieser „liegt uns nicht vor“, erklärte Christina Wolf-Petre vom WWF gegenüber der APA. Derzeit haben laut Auskunft der Landesregierung Teichwirteverband und Landesfischereiverband sowie der Umweltanwalt Einsicht.

Kritik an mangelnden Informationen

Kritisiert wurde von WWF und Vier Pfoten, dass die „Landesregierung das Thema Fischotter wie eine Geheimakte behandelt und den Umweltorganisationen und sogar auch interessierten Politikern die Information vorenthält, wie, wo, wann und durch wen Fischotter nun tatsächlich getötet werden dürfen“. Trotz offizieller Anfrage basierend auf dem Niederösterreischen Informationsgesetz „wurde uns der Bescheid bis heute nicht zur Verfügung gestellt“, erklärte Pichler per Aussendung.

Vertreter von WWF und Vier Pfoten wollen die Petition gegen die temporäre Erlaubnis zur Tötung von 40 Fischottern am Mittwoch in St. Pölten überreichen. Mit der Übergabe erhebe man gleichzeitig den Anspruch, über die Tötungen der Fischotter laufend informiert zu werden, teilten die beiden Organisationen mit.

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