250.000 Zweitwohnsitze werden überprüft

Zweitwohnsitzer in Niederösterreich dürfen künftig nicht mehr automatisch bei Landtags- und Gemeinderatswahlen wählen. In den nächsten Wochen müssen Betroffene belegen, dass sie die Kriterien für einen ordentlichen Wohnsitz erfüllen.

Aufgrund der Landtagswahl im kommenden Frühjahr haben die Gemeinden bis zum 30. September Zeit, ihre Nebenwohnsitzer zu überprüfen. Ob per Brief oder im persönlichen Kontakt, bleibt ihnen überlassen, heißt es von der für Staatsbürgerschaft und Wahlen zuständigen Abteilung des Landes Niederösterreich. 250.000 Betroffene in Niederösterreich müssen das Wählerevidenzblatt ausfüllen, und die Daten werden bis Ende September von der Gemeinde in die Landesbürgerevidenz eingetragen.

Es zählen „wirtschaftliche oder berufliche“ Interessen

Neben Daten zur Person müssen Zweitwohnsitzer auch Kriterien für einen ordentlichen Wohnsitz bekanntgeben. Dazu zählen wirtschaftliche, berufliche oder gesellschaftliche Interessen in der Gemeinde. So müssen Betroffene zum Beispiel in der Gemeinde eine Firma führen, familiär verwurzelt sein oder als Vereinsmitglied oder beruflich tätig sein.

Antwortet ein Betroffener auf den Brief nicht innerhalb der vorgegebenen Frist der jeweiligen Gemeinde, muss die Gemeinde aktiv werden. Die Erhebung betrifft nur jene, die bis zum 1. Juli 2017 einen Zweitwohnsitz in der Gemeinde hatten. Bei neuen Zweitwohnsitzanmeldungen ist das Evidenzblatt ohnehin erforderlich.

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