Wählerevidenzen vor Fertigstellung

Niederösterreichs Gemeinden haben noch eine Woche Zeit, ihre Zweitwohnsitzer zu überprüfen. Wer in Niederösterreich einen Zweitwohnsitz hat, ist in Zukunft nicht mehr automatisch bei Landtags- und Gemeinderatswahlen wahlberechtigt.

Knapp 250.000 Zweitwohnsitzer wurden von ihren Gemeinden angeschrieben, um zu erheben, ob diese die Kriterien für einen ordentlichen Wohnsitz erfüllen. Dafür müssen sie wirtschaftliche, berufliche oder gesellschaftliche Interessen in der jeweiligen Gemeinde nachweisen. Nur dann sind sie auch für Landtags- und Gemeinderatswahlen wahlberechtigt.

Der Rücklauf bei der Erhebung ist sehr unterschiedlich. Je größer die Gemeinde, umso geringer die Zahl jener Zweitwohnsitzer, die auf das Schreiben des Bürgermeisters reagiert haben. In Wr. Neustadt wurden 3.560 Briefe verschickt, geantwortet haben lediglich etwa 1.200. Das sind nur knapp mehr als 30 Prozent. Immerhin 40 Prozent waren es in St. Pölten und etwa 50 Prozent gaben in Ternitz und Baden darüber Auskunft, ob sie in der Wählerevidenz bleiben möchten.

Gemeinden beklagen Verwaltungsaufwand

Der Verwaltungsaufwand sei extrem hoch, heißt es in den Gemeinden, da die betroffenen Personen zum Teil zwei Mal angeschrieben wurden. Nun wird versucht, jene Zweitwohnsitzer, die sich noch nicht gemeldet haben, telefonisch zu erreichen. Bis 30. September bleibt dazu noch Zeit, dann muss die Erhebung abgeschlossen sein.

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