Global 2000 ortet Befangenheit von Gericht

Global 2000 hat im Fall des verunreinigten Korneuburger Grundwassers einen Antrag auf Verlegung des laufenden Ermittlungsverfahrens gegen Behördenvertreter gestellt, man ortet Befangenheit des zuständigen Landesgerichts.

Seit 2013 ermittelt das Bundesamt für Korruptionsprävention und -bekämpfung (BAK). „Aus Sicht von Global 2000 bestehen aber erhebliche Zweifel, dass das Verfahren in Korneuburg unvoreingenommen und unparteiisch geführt werden kann“, sagte Umweltchemiker Helmut Burtscher in einer Aussendung am Donnerstag. Als Ursache für Interessenskonflikte und Befangenheit wurden die „vorgefasste Meinung“ von Gericht und Staatsanwaltschaft, die „nicht hinreichende“ Verfolgung von Anzeigen seitens der Staatsanwaltschaft sowie die Tatsache, dass die Korneuburger Landesgerichtspräsidentin die Schwester einer der Beschuldigten sei, angeführt.

Global 2000 beantragt Verlegung der Strafsache

„Eine Befangenheit ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn ein Richter oder Staatsanwalt aus der Verurteilung, dem Freispruch oder der Einstellung eines Verfahrens einen Nutzen oder Schaden zu erwarten hat. Da ein solcher Interessenskonflikt unserer Ansicht nach bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg mehrfach vorliegt, beantragen wir die Verlegung der Strafsache an eine andere Staatsanwaltschaft und an ein anderes Gericht“, ergänzte Josef Unterweger, der Rechtsvertreter der Umweltschutzorganisation.

Eine „entscheidende Frage“ im gegenständlichen Verfahren gegen Behördenvertreter sei laut Global 2000, ob die Beamten möglicherweise schon zu einem früheren Zeitpunkt als im September 2012 von der Undichtheit der Kwizda-Abwasseranlagen und dem Austreten anderer Pestizide als den Insektiziden Thiamethoxam und Clothianidin gewusst haben. Gericht und Staatsanwaltschaft hätten die Unkenntnis der Behörden im Strafverfahren, das Ende November mit einer Diversion endete, als „unumstößliche Tatsache“ vorausgesetzt. Zweifeln durch Äußerungen von Zeugen bzw. Beschuldigten an dieser Annahme sei nicht nachgegangen worden, wurde betont.

Seit dem Frühjahr 2013 ermittelt das BAK wegen des Verdachts der Beitragstäterschaft zur Umweltgefährdung. Versäumnisse und Fehler der verantwortlichen Behörden bei der Genehmigung und Kontrolle des Pflanzenschutzmittelherstellers sowie bei den Sanierungsmaßnahmen könnten laut Global 2000 einen erheblichen Beitrag zum entstandenen Umweltschaden geleistet haben. Die Umweltschutzorganisation hatte diesbezüglich im Februar 2013 mit der Korneuburger Umweltstadträtin Elisabeth Kerschbaum (Grüne) und der Bürgerinitiative „Pro Reines Wasser“ eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg eingebracht.

Behörden weisen Vorwürfe zurück

Waltraud Müllner-Toifl, Bezirkshauptmann von Korneuburg, weist gegenüber noe.ORF.at alle diese Vorwürfe genauso zurück wie Karl Schober, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg.

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