Freispruch im Tierschützerprozess

In der Neuauflage des Tierschützerverfahrens am Landesgericht Wiener Neustadt ist ein Freispruch gefällt worden. Dem Angeklagten waren schwere Sachbeschädigung und Tierquälerei vorgeworfen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Über ein Jahr mussten sich 13 Tierschützer wegen des Vorwurfs, eine kriminelle Organisation gebildet zu haben, vor Gericht verantworten. Letztlich wurden alle rechtskräftig von diesem Vorwurf freigesprochen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hob allerdings die Freisprüche von fünf Angeklagten wegen anderer Delikte wie Tierquälerei, Nötigung und Sachbeschädigung auf. Sie müssen sich nun neuerlich vor Gericht verantworten, und zwar in drei getrennten Prozessen.

Das erste von drei Verfahren in der Teilneuauflage des Tierschützerverfahrens endete am Dienstag nach nur etwa 90-minütiger Verhandlung mit einem nicht rechtskräftigen Freispruch. Für das Gericht liege kein strafrechtlich zu verurteilender Vorwurf vor, begründete Einzelrichter Erich Csarmann.

Angeklagter soll Schweine in Stress versetzt haben

Der wegen schwerer Sachbeschädigung und Tierquälerei angeklagte ehemalige Kampagnenleiter von Vier Pfoten nahm das Urteil an. Er hatte sich zuvor nicht schuldig bekannt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Das „Spielchen“ könnte sich daher fortsetzen, mutmaßte der Angeklagte nach Verhandlungsende noch im Gerichtssaal.

Dem Mann wurde zur Last gelegt, im März 2008 in Bad Fischau-Brunn (Bezirk Wiener Neustadt) einen Stall aufgebrochen zu haben. Dadurch sollen etwa 400 Schweine in Stress und Panik versetzt worden und einige Tiere verendet sein, so der laut Anklage wesentliche Tatvorwurf. Das Gericht sah das anders.

Der Beschuldigte betonte am Montag in einer Aussendung, dass es keine Beweise für seine Täterschaft gebe. Er sei damals sogar rund um die Uhr polizeilich observiert worden. Dass in einem Massentierhaltungsbetrieb verletzte und tote Schweine der Regelfall und diese „natürlich nicht durch die Befreiung verursacht“ worden seien, würden Fotos und Videos beweisen, „die seit 2008 bis heute immer wieder dort aufgenommen wurden“, so der Tierschützer.

Um seine Schuldlosigkeit zu beweisen, werde er deshalb vor Gericht einen Lokalaugenschein samt Tatrekonstruktion beantragen, hatte der Tierschützer vor dem Prozess angekündigt. 2011 habe er den Betrieb selbst wegen Tierquälerei angezeigt. Das Verfahren sei eingestellt worden, jenes gegen ihn, den Tierschützer, „läuft nun schon das siebente Jahr“.

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