Tierschützer-Freispruch rechtskräftig

Der am Dienstag gefällte Freispruch im ersten Verfahren der teilweisen Neuauflage des Tierschützer-Prozesses ist rechtskräftig, berichtete „Die Presse“. Die Staatsanwaltschaft verzichte demnach auf einen Gang in die zweite Instanz.

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt habe am Freitag bestätigt, auf einen Gang in zweite Instanz zu verzichten. „Die Begründung des Freispruchs ist für uns nachvollziehbar“, wurde Sprecher Erich Habitzl zitiert. Dem ehemaligen Mitarbeiter der Vier Pfoten waren in dem Prozess Sachbeschädigung und Tierquälerei im Rahmen einer Schweinebefreiung angelastet worden. Nach nur 90 Minuten gab es einen Freispruch: Für das Gericht liege kein strafrechtlich zu verurteilender Vorwurf vor, verwies Einzelrichter Erich Csarmann auf mangelnde Beweise - mehr dazu in Freispruch im Tierschützerprozess.

Bereits am Montag stehen in einem weiteren Verfahren drei Angeklagte u.a. wegen versuchter schwerer Nötigung vor dem Richter. In der darauffolgenden Woche muss sich dann ein ehrenamtlicher Mitarbeiter des VGT (Verein gegen Tierfabriken) ebenfalls wegen Nötigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten. Alle fünf waren so wie acht weitere Tierschutzaktivisten im Mai 2011 nach 14 Monaten Prozess vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht hob in der Folge die Freisprüche wegen der anderen Delikte auf.