Kwizda: Prozess gegen Mitarbeiter

Die Grundwasserverunreinigung im Raum Korneuburg hat nun ein gerichtliches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat gegen fünf leitende Angestellte und einen ehemaligen Mitarbeiter der Firma Kwizda Agro GesmbH Strafantrag erhoben.

Die sechs Personen müssen sich wegen fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt am 26. November vor Gericht verantworten. Drei Verhandlungstage sind anberaumt.

Laut Landesgericht Korneuburg wird den Angeklagten vorgeworfen, zumindest vom 1. Jänner 2005 bis September 2012 „entgegen einer Rechtsvorschrift und eines behördlichen Auftrags, nämlich Auflagen von Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg, das Grundwasser so verunreinigt oder sonst beeinträchtigt zu haben, dass dadurch eine Gefahr für den Tierbestand in erheblichem Ausmaß, nämlich das Bienenvorkommen im Großraum Korneuburg, entstehen konnte und eine andauernde Verschlechterung des Zustands eines Gewässers, was einen Beseitigungsaufwand von zumindest 7.314.000 Euro für das Brunnenfeld Bisamberg zur Folge hatte“.

Becken und Rohre „nicht regelmäßig geprüft“

Zur Schädigung des Grundwassers soll es laut Strafantrag dadurch gekommen sein, dass die Abwasserbecken, Kanäle und Rohre „keine ausreichende Beschichtung aufwiesen, nicht regelmäßig auf Dichtheit überprüft wurden, nicht regelmäßig instand gehalten und erneuert wurden, weshalb über lange Zeit mit Pestiziden kontaminiertes Abwasser ins Grundwasser gelangte“.

Fahrlässigen Beeinträchtigung der Umwelt kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze bestraft werden. Auf vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt stehen sechs Monate bis fünf Jahre.

Verantwortlichkeit der Firma Kwizda

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat außerdem den Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen die Kwizda Agro GesmbH, Hersteller von Pflanzenschutzmitteln, gestellt und begründet dies damit, dass die Angeklagten als Entscheidungsträger Taten zugunsten des Verbandes begangen oder Pflichten verletzt hätten, die den Verband träfen. Es sei daher die Verantwortlichkeit der Firma festzustellen und eine angemessen Verbandsbuße zu verhängen.

Die Hauptverhandlung wurde für den 26. und 27. November sowie 10. Dezember 2014 anberaumt. Neben den sechs Angeklagten sollen auch 13 Zeugen vernommen werden. Außerdem wird ein Sachverständiger ein hydrogeologisches Gutachten erstatten.

Sanierung geht voran

Nach der Feststellung von Clopyralid im Grundwasser im Einzugsbereich des Werks in Leobendorf hatte das Unternehmen erklärt, Sanierungsmaßnahmen zu setzen. Behördlicherseits wurde damals versichert, dass das Leitungswasser unbedenklich sei, und ein Sanierungskonzept erarbeitet, das u.a. Aktivkohlereinigungsanlagen vorsah - mehr dazu in Grundwasser: Sanierung geht voran. Um eine weitere Ausbreitung des verunreinigten Grundwassers in Richtung Langenzersdorf einzuschränken, ordnete die Bezirkshauptmannschaft an, Grundwasser im Bereich des Kraftwerks Korneuburg abzupumpen und in die Donau einzuleiten - mehr dazu in Pestizid-Grundwasser wird in Donau gepumpt. Eine Gefährdung des Flusses sei aufgrund der hohen Verdünnung des Wassers auszuschließen, wurde mehrmals betont, als diese Maßnahme u.a. von den Wiener Grünen und Global 2000 heftig kritisiert wurde - mehr dazu in Stopp von Einleitung in Donau gefordert.