Tierschützerprozess: Drei Freisprüche

Drei Tierschützer sind am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt vom Vorwurf der versuchten Nötigung im Rahmen einer Anti-Pelz-Demo freigesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Montag wurde der Tierschützerprozess am Landesgericht Wiener Neustadt fortgesetzt. Vergangene Woche war ein Mann freigesprochen worden - mehr dazu in Freispruch im Tierschützerprozess und Tierschützer-Freispruch rechtskräftig. Am Montag mussten sich drei Mitglieder der Basisgruppe Tierrechte (BAT) wegen versuchter Nötigung verantworten.

Die zwei Männer und eine Frau hatten sich nicht schuldig bekannt. Sie waren 2011 im Kreise der einst 13 angeklagten Tierschutzaktivisten rechtskräftig vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung freigesprochen worden. Der Freispruch von der versuchten Nötigung war aber aufgehoben worden, weshalb es nun zu einem zweiten Rechtsgang kam. Alle drei wurden am Landesgericht Wiener Neustadt freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der Vorwurf, der auf Geheiß des Oberlandesgerichts (OLG) Wien jetzt noch einmal verhandelt werden musste: Die drei sollen im Februar 2008 vor der Firmenzentrale eines Bekleidungsunternehmens eine Demo abgehalten und dabei die Pressesprecherin der Modekette genötigt haben, indem sie auf deren Auto einschlugen und ihr ein Flugblatt mit der Aufschrift „Ausstieg aus dem Pelzhandel - Jetzt!“ „unter die Nase“ hielten. „Damit sind weitere sukzessive Übelszufügungen in der Art schwerer Sachanschläge zum Nachteil der Firma und deren Angestellten angekündigt worden“, war in der Anklageschrift zu lesen.

Richter: „Tatbestand in keinster Weise erfüllt“

Der Freispruch für die drei Angehörigen der Basisgruppe Tierrechte (BAT) wurde vom Publikum im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wiener Neustadt mit Applaus quittiert. Der Tatbestand der versuchten Nötigung sei „in keinster Weise erfüllt“, sagte Einzelrichter Erich Csarmann in seiner fundierten Urteilsbegründung.

Die Polizei habe das Auto der damaligen Pressesprecherin penibel untersucht: Es seien Abdrücke von Handflächen festgestellt worden, aber nicht die kleinste Delle, betonte der Richter. Die Frau sei nicht terrorisiert worden, es habe an Intensität gefehlt, um sie in ihrer Freiheit einzuschränken, meinte er. In der Anklage hatte es geheißen, es sei mit Fäusten auf den Pkw eingeschlagen worden.

Angekündigte Demos könnten keinen Schaden anrichten, bezeichnete Csarmann die Rede der Tierschützerin gegen den Pelzhandel bei einer Aktionärsversammlung in München (sie war selbst Aktionärin, Anm.) als bloße Warnung. Er sprach auch von einer „moralischen Verpflichtung“, auf das Leid der Tiere hinzuweisen. Die Angeklagten hatten sich heute zum ersten Mal überhaupt geäußert. Während des 14 Monate dauernden Prozesses, der im Mai 2011 für insgesamt 13 Tierschützer mit mittlerweile rechtskräftigen Freisprüchen vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung endete, hatten sie keinerlei Angaben gemacht.

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