Chronik

Für Pizza nach Tschechien: 31 Schüler gestraft

Für eine Schülergruppe hat ein Ausflug in eine grenznahe, tschechische Pizzeria bei Haugsdorf (Bezirk Hollabrunn) mit einer Geldstrafe geendet, weil der Großteil keine Reisedokumente bei sich hatte. Lehrer und Schüler sind verärgert. „Eine Verwarnung hätte gereicht“, heißt es.

Zwei Lehrer und 31 Schülerinnen und Schüler des Francisco Josephinums Wieselburg (Bezirk Scheibbs) unternahmen eine Schulfahrt zu Partnerbetrieben im Raum Haugsdorf. Spontan entschieden sie, in eine Pizzeria ins grenznahe Tschechien zu fahren. Auf dem Rückweg nach Österreich wurden sie am Grenzübergang Haugsdorf von zwei österreichischen Polizisten gestoppt.

Nur drei Personen der Reisegruppe hatten einen Reisepass oder einen Personalausweis mit. Daher strafte einer der Polizisten 31 Personen der Gruppe mit 30 Euro pro Person. Der Grund: kein gültiges Reisedokument beim Grenzübertritt und daher Verletzung des Passgesetzes.

Lehrer: „Verwarnung hätte gereicht“

Die Strafe sei natürlich berechtigt und nachvollziehbar, so Lehrer Christian Zahler, dennoch stelle sich für ihn die Frage der Verhältnismäßigkeit. „Die Polizei hat meiner Meinung nach auch die Aufgabe, eine beratende und mahnende Wirkung zu erzielen. Und da hätte eine ausgesprochene Verwarnung des Polizisten gereicht. Das hätte zumindest nicht so einen Ärger verursacht, vor allem bei den Schülern.“

Am Francisco Josephinum versuche man jedenfalls, ein anderes Bild der Exekutive zu vermitteln. In Zukunft werde Zahler sehr genau darauf achten, dass jeder Schüler und jede Schülerin ein gültiges Reisedokument bei sich habe und „darauf hinweisen, dass bereits einige Meter nach der Grenze scharf kontrolliert wird“.

Polizei: Beamter hat „rechtmäßig gehandelt“

Nach Ansicht der Landespolizeidirektion Niederösterreich hat der Beamte „rechtmäßig gehandelt“, sagte Polizeisprecher Johann Baumschlager gegenüber noe.ORF.at. „Es liegt im individuellen Ermessen des jeweiligen Beamten zu entscheiden, ob eine Geldstrafe als Organstrafmandat, eine Anzeige bei der Verwaltungsbehörde oder eine Abmahnung verhältnismäßig ist.“ Im konkreten Fall habe sich der Beamte aufgrund der hohen Anzahl der Übertretungen für diese Maßnahme entschieden.

Generell finden innerhalb des EU-Schengen-Raums keine ständigen Grenzkontrollen mehr statt. Die Polizei kontrolliert jedoch stichprobenartig. „Das sind sogenannte Ausgleichsmaßnahmen der Polizei, um die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen“, so Baumschlager.

Führerschein ist kein Reisedokument

Egal, ob man beim Grenzübertritt oder im Landesinneren kontrolliert wird, wer kein gültiges Reisedokument mit sich führt, muss mit einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro oder mit einer bis zu sechswöchigen Freiheitsstrafe rechnen. Bei jeder Ein- und Ausreise muss man mit einem gültigen Reisedokument – entweder Reisepass oder Personalausweis – seine Identität nachweisen können. Der Führerschein ist kein gültiges Reisedokument, auch nicht innerhalb der EU.

Zum Problem kann bei Kontrollen übrigens auch ein älteres Foto werden, speziell bei Kindern, die sich im Wachstum stark verändern. Wenn eine Person durch das Lichtbild im Reisedokument nicht mehr klar identifizierbar ist, kann ihr der Grenzübertritt verweigert werden.