Strengere Verhaltensregeln für E-Scooter

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung sorgt seit Samstag für eine österreichweite Regelung im Umgang mit E-Scootern. Die Vorschriften für elektronisch angetriebene Roller gleichen dann weitgehend jenen für Fahrräder.

E-Scooter liegen derzeit voll im Trend. Der Weg vom Wohnort etwa zum Bahnhof, zur Arbeitsstätte oder zur Schule lässt sich damit elegant zurücklegen, ohne dabei ins Schwitzen zu geraten. Bislang gab es keine österreichweit einheitliche Regelung, wie diese E-Scooter, die immerhin eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen, vor dem Gesetz zu behandeln sind. Ab dem 1. Juni schafft eine Novelle der Straßenverkehrsordnung Klarheit.

E Scooter

ORF

„Auch wenn es sich rechtlich nicht um Fahrräder handelt, werden die meisten für Fahrräder geltenden Regeln auch auf E-Tretroller anwendbar sein“, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Ab sofort ist es verboten, mit diesen Fahrzeugen auf Gehsteigen, Gehwegen oder Schutzwegen zu fahren. Personen, die mit solchen Geräten unterwegs sind, müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Ist kein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Es gilt eine Alkoholobergrenze von 0,8 Promille.

Für Kinder besteht Helmpflicht

Kinder unter zwölf Jahren, die keinen Radfahrausweis besitzen, dürfen nur in Begleitung einer zumindest 16 Jahre alten Person unterwegs sein. Wie beim Radfahren besteht für Kinder bis zum zwölften Geburtstag die Radhelmpflicht. E-Tretroller müssen mit einer wirksamen Bremsvorrichtung, Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien (vorne weiß, hinten rot, seitlich gelb) ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht müssen zusätzlich ein weißes Licht nach vorne und ein rotes nach hinten vorhanden und eingeschaltet sein.

In Wien und Linz sorgen unachtsam abgestellte Leih-E-Scooter zunehmend für Ärger. Verschiedene Firmen bieten via App die Möglichkeit, sich einen E-Scooter auszuborgen. Diese Leihfahrzeuge werden oft an sehr unpassenden Stellen zurückgelassen. Derartige Probleme sind in Niederösterreich nicht bekannt. „Es gibt zwar im innerstädtischen Verkehr vermehrt solche Fahrzeuge, aber ähnliche Probleme wie in größeren Städten haben wir nicht“, erklärt der St. Pöltner Stadtpolizeikommandant Franz Beuchler.

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