Chronik

Zwei Verletzte nach Hundeattacke in Tulln

Ein Hund hat Dienstagabend in Tulln zwei Personen verletzt. Das Tier war aus einer Wohnung entkommen und biss einen Siebenjährigen sowie einen Sanitäter. Die Verletzten wurden ins Spital gebracht.

Der Bub hatte sich gegen 19.00 Uhr vor der Wohnhausanlage aufgehalten, als er von dem American Staffordshire Terrier gebissen wurde. Eine Bekannte sah den Vorfall, brachte den Buben in die Wohnung und alarmierte die Rettung. Das Kind wurde durch den Biss in den Oberarm schwer verletzt.

Ein Nachbar versuchte unterdessen, der Hundebsitzerin dabei zu helfen, den Hund unter Kontrolle zu bringen: „Sie hat versucht, das Maul zu öffnen. Und dann haben alle versucht, vom Hund zu flüchten, weil er nicht unter Kontrolle war“, schilderte der Nachbar gegenüber noe.ORF.at.

Sanitäter erlitt schwere Blessuren an der Hand

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte hatte die Freundin des Hundebesitzers das Tier dann offenbar doch unter Kontrolle. Der Vierbeiner riss sich aber erneut los und attackierte einen 20-jährigen Sanitäter, der draußen auf das Eintreffen des Notarztfahrzeugs wartete. „Ich habe versucht, ihn mit einem gezielten Tritt abzuwehren, das hat aber nicht funktioniert. Der Hund hat mich dann erwischt“, sagte der Sanitär am Mittwoch gegenüber noe.ORF.at.

Durch sein lautes Schreien seien seine Kollegin sowie die Hundebesitzerin herbei geeilt: „Erst dann hat der Hund von mir abgelassen.“ Der Mann erlitt schwere Blessuren an der Hand, bestätigte Polizeisprecher Raimund Schwaigerlehner.

Rüde war als Listenhund gemeldet

Das Kind und der Sanitäter wurden in das Universitätsklinikum Tulln gebracht. Den beiden gehe es den Umständen entsprechend gut, hieß es am Mittwochnachmittag. Der American Staffordshire Terrier ist ein Listenhund und war auch als solcher bei der Stadtgemeinde Tulln ordnungsgemäß gemeldet.

Gegen den 24-jährigen Hundebesitzer wurde ein Hundehalteverbot ausgesprochen, der Rüde wurde ihm abgenommen. Nach Abschluss der Erhebungen dürften die der Besitzer und seine Freundin bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten und der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt werden.