Feuerwehr- und Bundesheerhelfer beim Schneeräumen auf einem Dach am Hochkar
APA/BFKDO SCHEIBBS
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Chronik

Freiwillige: Dienstgeber werden entschädigt

Im Nationalrat sind Verbesserungen für Freiwillige beschlossen worden. Ehrenamtlich tätige Dienstnehmer haben künftig Anspruch auf Entgeltfortzahlung, Dienstgeber bekommen dafür eine Entschädigung. Einsatzorganisationen und Sozialpartner sehen das Gesetz positiv.

Immer wieder rücken zahlreiche Freiwillige zu Großeinsätzen aus. In Niederösterreich sind vor allem die Hochwasserkatastrophen aus den Jahren 2003 und 2013 bei vielen in Erinnerung geblieben, zuletzt forderte aber auch das Schneechaos Anfang des Jahres die Einsatzkräfte. Alleine seitens der Feuerwehr waren im Jänner 2.200 Helferinnen und Helfer im Einsatz, um Dächer freizuschaufeln oder auch das gesperrte Hochkar wieder freizubekommen. Die Feuerwehr hat in Niederösterreich derzeit rund 60.000 aktive freiwillige Helfer, das Rote Kreuz rund 18.000.

Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung für Helfer

Nach einem Gesetzesbeschluss am Dienstag im Nationalrat tritt mit 1. September für derartige Großeinsätze eine Neuregelung in Kraft. Freiwillige Helfer haben künftig einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie im Einvernehmen mit dem Dienstgeber zu einem Großeinsatz ausrücken. Der Dienstgeber bekommt im Gegenzug eine Entschädigung. „Wir erwarten uns dadurch, dass sich so manche Feuerwehrleute künftig nicht mehr Urlaub oder Zeitausgleich nehmen müssen, weil der Arbeitgeber diese Stunden ersetzt bekommt“, sagt Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner gegenüber noe.ORF.at.

Auch Josef Schmoll, Präsident des Roten Kreuzes Niederösterreich, spricht von einer guten Lösung. Genauso wie Fahrafellner verweist auch Schmoll darauf, dass bereits in der Vergangenheit viele Arbeitgeber bereit gewesen seien, ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Dienst freizustellen. Außerdem sei es positiv, dass die Arbeitgeber nun – anders als ursprünglich vorgesehen – nicht zu einer Freistellung verpflichtet werden. „Eine Verpflichtung wäre nicht der richtige Weg gewesen“, so Schmoll, „weil es dann Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche gibt“. Hintergrund ist, dass die Einsatzorganisationen befürchteten, dass ehrenamtlich Tätige gegenüber anderen Dienstnehmern benachteiligt hätten werden können.

Feuerwehr- und Bundesheerhelfer beim Schneeräumen auf einem Dach am Hochkar
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Zahlreiche freiwillige Helfer waren Anfang des Jahres beim Schneechaos am Hochkar im Einsatz

Keine Verpflichtung, sondern Einvernehmen

Im Gegensatz zu einer Verpflichtung sieht die nun beschlossene Regelung ein Einvernehmen zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern vor. Sollte es aufgrund der Urlaubszeit, zahlreicher Krankenstände oder etwa einem hohen Auftragsvolumen nicht möglich sein, dass ein Mitarbeiter während der Dienstzeit zu einem Großeinsatz ausrückt, kann ein Dienstgeber auch künftig seine Zustimmung verweigern. „Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob er eine Feuerwehrfrau oder einen Feuerwehrmann weglässt oder nicht“, so der Landesfeuerwehrkommandant.

Der Präsident des Roten Kreuzes spricht von einer „gewissen Sicherheit“ – sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Arbeitgeber. „Es ist wichtig, den Dialog zu suchen und auch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Vereinbarungen zu treffen, sodass man auch weg kann“, so Schmoll. Als Anreiz für alle Dienstgeber, die im Falle eines Großeinsatzes auf einen ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter verzichten, sieht das Gesetz ab September eine Prämie vor. Pro Tag und Mitarbeiter bekommt ein Arbeitgeber 200 Euro (Anm.: acht Stunden zu je 25 Euro). Ausbezahlt wird die Prämie aus dem Katastrophenfonds. Die Kosten sollen den Ländern vom Bund ersetzt werden.

Positive Reaktionen auch von Sozialpartnern

Positive Reaktionen auf das neue Gesetz kommen auch von den Sozialpartnern. Der Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich, Markus Wieser, spricht von einer „fairen und gerechten Lösung für hunderttausende freiwillige Helfer in Österreich“. Sonja Zwazl, die Präsidentin der Wirtschaftskammer Niederösterreich, sieht in dem Bonus eine „Anerkennung für die Firmen, die bei Katastrophen ihre Mitarbeiter die Einsätze durchführen lassen“.