Zigarette in Aschenbecher – dahinter ein Rauchverbotsschild
APA/HELMUT FOHRINGER
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Chronik

Nachtlokal-Wirte klagen gegen Rauchverbot

100 niederösterreichische Nachtlokal-Betreiber beteiligen sich an einer Verfassungsklage gegen das am Dienstag beschlossene Rauchverbot in der Gastronomie. Die Wirte befürchten vermehrt Beschwerden von Anrainern. Ein Verfassungsjurist rechnet ihnen wenig Chancen auf Erfolg aus.

Wenn Raucherinnen und Raucher ab 1. November vor die Lokale gehen müssen, dann „verlagern sich Lärm und Rauch nach draußen“, prognostiziert Mario Pulker, Obmann des Fachverbands Gastronomie der Wirtschaftskammer Niederösterreich. Er erwartet, dass vor allem Anrainerinnen und Anrainer von Nachtlokalen dadurch vermehrt belästigt werden. Neben den Wirtinnen und Wirten unterstützen daher auch Anrainerinnen und Anrainer von beispielsweise Diskotheken die Verfassungsklage. Das bestätigte Stefan Ratzenberger, Sprecher der klagenden Wirtinnen und Wirte, gegenüber noe.ORF.at am Donnerstag.

Aktuell seien es knapp 800 Gastronomen, die ihre Unterstützung zusagten. Sie betreiben Lokale mit Öffnungszeiten zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr – beispielsweise Bars oder Diskotheken. Zu den mehr als 100 Unterstützern in Niederösterreich zählen etwa die Betreiber der Disco Apollon in Großreinprechts (Bezirk Krems) und die Kruta Lounge in Großkrut (Bezirk Mistelbach).

Ausnahmeregelung gefordert

Ratzenberger fordert eine Ausnahmeregelung für Nachtlokale, deren Haupteinnahmequelle das Ausschenken von Getränken ist. Er könne sich etwa einen „servicefreien Raum“ vorstellen, an dem sich Raucherinnen und Raucher aufhalten, gastronomische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hingegen nicht. „Der Schutz der Arbeitnehmer und auch der Nichtraucherschutz wurde bisher gewährleistet. Die Anrainer können wir ab November dann allerdings nicht mehr schützen“, so Ratzenberger.

Man wolle sich daher „so schnell wie möglich“ in Form eines Individualantrags an den Verfassungsgerichtshof wenden. Dem Verfassungsjuristen Heinz Mayer zufolge werde es allerdings „sehr schwierig“ diesen Antrag tatsächlich durchzubringen. Die Argumentation hinsichtlich des Anrainerschutzes hält er für aussichtslos: „Sie werden vermutlich als Antwort erhalten, dass die Leute dann eben nicht vor das Lokal auf die Straße gehen und lärmen dürfen.“

Auch Shisha-Bars vom Verbot betroffen

Das Rauchverbot gilt auch für Shishas und E-Zigaretten. Bei der Wirtschaftskammer geht man davon aus, dass österreichweit 2.000 Shisha-Lokale mit 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betroffen sind. „Deren Geschäftsmodell ist somit bald gesetzlich verboten, ihre Betriebe sind also zum Tode verurteilt“, sagte Mario Pulker. In Niederösterreich gibt es Shisha-Bars hauptsächlich in städtischen Gegenden. Wieviele Shishabars es in Niederösterreich gibt, konnte Pulker nicht sagen.

Eigentlich hätte das Rauchverbot schon seit 1. Mai des Vorjahres gelten sollen. ÖVP und FPÖ kippten es aber kurz vor dem Inkrafttreten. Nun – nach dem Scheitern der türkis-blauen Koalition – wird es mit 1. November 2019 eingeführt. Es wurde am Dienstag im Nationalrat mit den Stimmen aller Fraktionen außer der FPÖ beschlossen. Die Initiatoren des Nichtraucherschutz-Volksbegehrens „Don’t smoke“, Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres und Krebshilfepräsident Paul Sevelda, begrüßten den Beschluss.