Die 58-jährige Frau arbeitete zwölf Jahre als Kellnerin im Gasthaus ihres jetzigen Ex-Ehemanns. Jährlich konsumierten die beiden gemeinsam zwei Wochen Urlaub. Als die Frau im Rosenkrieg gekündigt wurde, soll der Mann nach Informationen der Arbeiterkammer Niederösterreich versucht haben, die Kellnerin mit 1.700 Euro für den entgangenen Urlaub abzuspeisen.
Wirt musste 36 Wochen Urlaub nachzahlen
Die Frau wandte sich daher an die Arbeiterkammer. Die Experten errechneten die ausständigen Ansprüche aufgrund des entgangenen Urlaubs. „Letztlich musste der Wirt seiner Frau 36 Wochen Urlaub nachbezahlen“, so Arbeiterkammer-Niederösterreich-Präsidet Markus Wieser. Das ergab ein Vergleich vor dem Arbeits- und Sozialgericht. „Für die 58-Jährige waren das 14.000 Euro", so Wieser.