Chronik

Wirt kündigt Ehefrau und muss nachzahlen

Eine Mostviertlerin hat im Gasthaus ihres Ehemanns im Bezirk St. Pölten gearbeitet und ist während der Scheidung gekündigt worden. Sie soll laut Arbeiterkammer Niederösterreich mit einem Kleinbetrag abgespeist worden sein. Nun musste der Mann 14.000 Euro nachzahlen.

Die 58-jährige Frau arbeitete zwölf Jahre als Kellnerin im Gasthaus ihres jetzigen Ex-Ehemanns. Jährlich konsumierten die beiden gemeinsam zwei Wochen Urlaub. Als die Frau im Rosenkrieg gekündigt wurde, soll der Mann nach Informationen der Arbeiterkammer Niederösterreich versucht haben, die Kellnerin mit 1.700 Euro für den entgangenen Urlaub abzuspeisen. 

Wirt musste 36 Wochen Urlaub nachzahlen

Die Frau wandte sich daher an die Arbeiterkammer. Die Experten errechneten die ausständigen Ansprüche aufgrund des entgangenen Urlaubs. „Letztlich musste der Wirt seiner Frau 36 Wochen Urlaub nachbezahlen“, so Arbeiterkammer-Niederösterreich-Präsidet Markus Wieser. Das ergab ein Vergleich vor dem Arbeits- und Sozialgericht. „Für die 58-Jährige waren das 14.000 Euro", so Wieser.