Fischotter hat Fisch im Maul
APA/dpa/Silas Stein
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Umwelt

Fischotter: Gericht hob Bescheid erneut auf

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat einen Bescheid mit der Erlaubnis zur Tötung von 40 Fischottern im Bundesland erneut aufgehoben. Die Naturschutzorganisation WWF habe mit ihrer Beschwerde zum zweiten Mal Recht bekommen, hieß es am Freitag in einer Aussendung.

Der erste Bescheid, der die Entnahme von 40 Fischottern in Niederösterreich erlaubte, war am 25. Juni 2018 aufgehoben worden. Das Landesverwaltungsgericht folgte damit Beschwerden von WWF und Ökobüro. Nun wurde auch der zweite Fischotter-Bescheid des Landes Niederösterreich erfolgreich bekämpft, heißt es von der Naturschutzorganisation. Grund für die Aufhebung waren der Aussendung zufolge rechtliche und inhaltliche Mängel.

„Wir verstehen die Sorgen der Teichwirte und Fischereiverbände. Daher braucht es zeitgemäße und nachhaltige Lösungen, die sowohl den Artenschutz sichern als auch allen Betroffenen helfen. Bisher hinkt Niederösterreich europäischen Vorgaben und internationalen Standards hinterher“, sagte WWF-Expertin Christina Wolf-Petre. Eine zentrale Bestandserhebung würde bisher fehlen, zudem müsse der Schaden, den Otter verursachen, „ernst sein, um sie entnehmen zu dürfen“, sagt Wolf-Petre.

Landesverwaltungsgericht fordert Prüfungen

Laut Landesverwaltungsgericht wurde der Bescheid Ende Juni behoben und die Angelegenheit an die Behörde zurückverwiesen. Es sei nun genauer zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Entnahme der Tiere tatsächlich vorliegen, sagt Markus Grubner, Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichts. Zudem sei auch zu prüfen, „ob die Otterpopulation in einem günstigen Erhaltungszustand bleibt“, so Grubner.

Einerseits müsse die Landesregierung nun ein rechtskonformes Fischotter-Monitoring etablieren sowie finanzielle Mittel für Prävention und Kompensation bereitstellen. Andererseits müsse sie den ökologischen Zustand der Flüsse auf allen Ebenen weiter stark verbessern, forderte die Naturschutzorganisation. Der WWF appellierte an Politik und Behörden, „rechtskonforme und naturschutz-fachlich korrekte Managementpläne zu erarbeiten“.

Laut dem Land stütze sich der zurückgewiesene Bescheid auf eine alte Bestandsschätzung. Mittlerweile liege aber eine genaue Zählung von Fischottern vor, die Tiere hätten sich zuletzt von 800 auf 1.100 vermehrt. Die Population sei dadurch in Niederösterreich nicht gefährdet, betont das Land. Nun würde das weitere Vorgehen geprüft, denn die Otter würden nicht nur Teichwirte schädigen, sondern auch seltene Tierarten, wie etwa die Bachforelle, bedrohen.