Pressekonferenz der SPÖ Niederösterreich mit Parteichef Franz Schnabl
ORF NÖ / B. Fuchs
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Politik

SPÖ NÖ will neues Pensionsmodell für Frauen

Der 25. Juli ist heuer in Niederösterreich der „Equal Pension Day“. Das ist jener Tag, an dem Männer im Schnitt bereits so viel Pension bekommen haben, wie Frauen erst bis Jahresende erhalten werden. Die SPÖ Niederösterreich fordert nun ein neues Pensions-Berechnungsmodell.

„Für ein Leben in Würde – in jedem Alter“, unter diesem Motto hat die SPÖ Niederösterreich gemeinsam mit dem Pensionistenverband Niederösterreich zu einer Pressekonferenz geladen. „Wir wollen hiermit auf die Ungerechtigkeit aufmerksam machen, dass Frauen in Österreich im Durchschnitt rund 42 Prozent weniger Pension bekommen. Für uns ist klar, dass Frauen mehr verdienen sollten. Denn ein Leben in Würde muss allen Menschen möglich sein – und zwar in jedem Lebensabschnitt“, sagte der SPÖ-NÖ-Landesparteivorsitzender Franz Schnabl. Die zuletzt im Parlament auf Initiative der SPÖ beschlossene volle Anrechnung der Karenzzeiten ist laut Schnabl ein wichtiger Erfolg in Sachen gerechtere Pensionen.

Lohnschere wird zur „Pensionsschere“

Österreichweit fällt der „Equal Pension Day“ auf den 29. Juli, in Niederösterreich auf den 25. Juli. Laut aktuellen Zahlen des österreichischen Städtebunds können Männer jährlich im Schnitt mit 26.883 Euro Pension rechnen, Frauen dagegen nur mit 15.499 Euro. Das ist im Jahr ein Unterschied von über 11.000 Euro zwischen einer durchschnittlichen Frauen- und einer durchschnittlichen Männerpension. „Die Gründe für die Pensionslücke sind vielschichtig: Frauen stemmen nach wie vor einen Großteil der unbezahlten Haus-, Erziehungs- und Pflegearbeit. Das führt zu Erwerbsunterbrechungen, aber auch dazu, dass Frauen oft niedrig entlohnte Teilzeitarbeit annehmen“, so Schnabl.

Die Frauenvorsitzende der SPÖ Niederösterreich, Elvira Schmidt, sprach die Lohnschere an. „Frauen erhalten in Österreich in Vollzeit bei gleicher Tätigkeit rund 20 Prozent weniger als Männer. All das zusammen bewirkt, dass Frauen im Alter mit niedrigeren Pensionen und Altersarmut konfrontiert sind.“ Hannes Bauer, der Präsident des Pensionistenverbandes Niederösterreich, plädierte beim Pressegespräch am Donnerstag für eine Pensionsreform und konkret für ein neues Pensions-Berechnungsmodell. Konkret möchte die SPÖ Niederösterreich mit diesem Vorschlag die Ungerechtigkeiten bei der Bezahlung zwischen Männern und Frauen ausgleichen. Demnach sollen jene 10 Jahre, in denen Frauen am schlechtesten verdienen, bei der Pensionsberechnung nicht berücksichtigt werden. So könne man laut dem Pensionistenverbandspräsidenten einen Riesenschritt in Richtung „gerechte Pensionen“ setzen.

Der österreichweite Termin des „Equal Pension Days“ ist der 29. Juli. Hier die Termine in den einzelnen Bundesländern:

  • Vorarlberg: 06. Juli
  • Oberösterreich: 10. Juli
  • Tirol: 20. Juli
  • Burgenland: 21. Juli
  • Steiermark: 23. Juli
  • Niederösterreich: 25. Juli
  • Salzburg: 28. Juli
  • Kärnten: 3. August
  • Wien: 30. August

Auch ÖVP-Frauenlandesrätin weist auf Unterschiede hin

"Altersarmut ist in vielen Fällen weiblich. Hauptursache für die geringere Pensionsauszahlung ist eine schlechtere Bezahlung sowie die ungleiche Verteilung von Haus- und Pflegearbeit, weshalb sich Frauen oft nur eingeschränkt oder gar nicht am Arbeitsmarkt beteiligen können“, reagierte ÖVP-Frauenlandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister zum „Equal Pension Day“ bereits via Aussendung am Mittwoch.

Die Unterstützung der Familien beim Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf habe für das Land Niederösterreich oberste Priorität, wie es heißt. „Dies spiegelt sich im blau-gelben Familienpaket und dem darin forcierten Ausbau der Kleinstkinderbetreuung wider“, so Teschl-Hofmeister. Die steigende Betreuungsquote von mittlerweile 24,6 Prozent bei Kindern bis zu zwei Jahren zeige, dass der richtige Weg eingeschlagen wurde.

Auch die Möglichkeit eines Pensionssplittings kann laut der Frauenlandesrätin angedacht werden. Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ein freiwilliges Pensionssplitting vereinbaren. Das bedeutet, dass jener Elternteil, der die Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, für die ersten vier Jahre nach der Geburt des Kindes bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen lässt. Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage darf dabei nicht überschritten werden. Die Übertragung muss bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres des Kindes bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden.