Dem Mann wurde vorgeworfen, zwischen November und Jänner drei Brände in den Poysdorfer Katastralgemeinden Wetzelsdorf, Ketzelsdorf und Walterskirchen gelegt zu haben. Laut dem 24-Jährigen, der auch Kommandant-Stellvertreter einer Feuerwehr im Bezirk Mistelbach war, sei im Raum gestanden, dass eines der beiden Feuerwehrfahrzeuge nicht mehr ersetzt und der örtliche Löschwasserteich zugeschüttet werden soll. Deshalb habe er Strohballen und Scheunen angezündet und dadurch Einsätze ausgelöst, um so allen klar zu machen, wie wichtig die Feuerwehr sei.
Der Schaden, den der Mann dabei angerichtet haben soll, beträgt mehr als 270.000 Euro. Die landwirtschaftlichen Gebäude wurden jeweils komplett zerstört. Zudem hatte er als Kommandant-Stellvertreter eine besondere Vorbildfunktion. Umso verwerflicher seien seine Taten, erklärte die Staatsanwältin.
Urteil ist nicht rechtskräftig
Zugute kam dem 24-Jährigen, dass er großteils geständig war, einen Teil des Schadens bereits beglich und laut einem Gutachten eine günstige Prognose für die Zukunft habe. Der Angeklagte wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon werden ihm bedingt nachgesehen. Bezüglich der Brandstiftung in Walterskirchen sowie einem Fehlalarm wurde der Angeklagte freigesprochen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.