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Rotes Kreuz NÖ
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Chronik

Freiwillige: Entschädigung für Dienstgeber

Am Sonntag tritt ein neues Gesetz in Kraft, um freiwillige Helfer besser abzusichern. Bei Katastropheneinsätzen haben sie nun einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, Dienstgeber bekommen dafür eine Entschädigung.

Mehr als 2.000 freiwillige Feuerwehrleute waren Anfang des Jahres beim Schneechaos vor allem im Hochkargebiet im Einsatz. In Niederösterreich war das der bisher letzte Katastropheneinsatz. Die vom Nationalrat einstimmig beschlossene Neuregelung bringt für solche Einsätze nun Verbesserung. Freiwillige Helfer haben ab sofort einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung.

Die Teilnahme am Einsatz muss vorher zwar im Einvernehmen mit dem Dienstgeber geschehen. Dieser bekommt im Gegenzug aber eine Entschädigung von 200 Euro pro Tag. Feuerwehrsprecher Franz Resperger vom Landesfeuerwehrkommando spricht von einer guten Lösung: „Das ist doch ein Goody, das man den Unternehmern zur Verfügung stellt und dadurch erhoffen wir uns noch mehr Einsatzkräfte bei Katastrophenfällen.“

Einsätze müssen mindestens acht Stunden dauern

Die Prämie gibt es aber nur bei Einsätzen mit mehr als 100 Freiwilligen und die länger als acht Stunden dauern. Dennoch hält auch der Präsident des Roten Kreuzes Niederösterreich, Josef Schmoll, die einvernehmliche Lösung für besser als eine Pflichtfreistellung. Diese Variante hätte laut Schmoll auch Nachteile für ehrenamtliche Helfer haben können, wenn sie wegen ihrer Tätigkeit gegenüber anderen Mitarbeitern benachteiligt würden.

Die genaue Umsetzung wird zwischen Bund und Ländern noch verhandelt. Die Feuerwehren fordern jedoch, dass es möglichst einfach sein soll. „Es soll ein Antragsformular für ganz Österreich seine Gültigkeit haben, damit es für die Feuerwehren nicht zu kompliziert wird, sonst ersticken wir wieder in Administration und Bürokratie und das brauchen wir ganz sicher nicht“, stellt Resperger klar. Die Ersatzprämie wird über den Katastrophenfonds ausbezahlt.