Das Gutachten, das die sichergestellten Spuren am Tatort untersuchte, brachte laut Leopold Bien, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, keine belastenden Beweise. Das bedeutet aber nicht, dass der Verdächtige damit von den Vorwürfen entlastet sei. Die Umstände, dass sich der Mann nur kurze Zeit nach der Tat wegen einer Brandverletzung im Spital behandeln ließ, spreche weiter gegen ihn, sagte Bien. Der Verdächtige bleibt deshalb weiter in Untersuchungshaft.
Ein Überwachungsvideo filmte den Anschlag auf die Parteizentrale am 12. August mit. Darauf sind vier Personen zu sehen, die mehrere Molotow-Cocktails auf das Gebäude werden. Der Schaden blieb überschaubar, auch weil sich einer der Täter dabei selbst verbrannte und die Täter davonliefen. Vor zwei Wochen nahm die Polizei dann einen Verdächtigen fest. Er hatte sich zuvor in einem Wiener Spital wegen einer Brandverletzung behandeln lassen.
Beschwerde gegen U-Haft
Der Verdächtige selbst bestritt bisher jedoch die Tat. Sein Anwalt Martin Engelbrecht sah im DNA-Gutachten einen weiteren entlastenden Beweis. Vor wenigen Tagen brachte er auch Beschwerde gegen die U-Haft ein. Darüber muss nun innerhalb von zwei Monaten das Oberlandesgericht entscheiden. Engelbrecht ist zuversichtlich, denn nun gebe es nichts mehr, das den Verdächtigen belasten würde.
Zu den Ermittlungen nach den anderen drei Männern, die auf dem Video zu sehen sind, hielt man sich am Donnerstag weiter bedeckt. Die Fahndung laufe, hieß es nur von der Staatsanwaltschaft, zudem würden weitere Spuren ausgewertet.