Der Vorfall vom 27. Juli war laut dem Sprecher „nicht vorhersehbar“. Das Mädchen sei, während die Eltern für drei Minuten in der Küche waren, in das Kinderzimmer gegangen und habe auch etliche Kindersicherungen überwunden. Die Einjährige war aus dem zum Lüften geöffneten und mit einem Fliegengitter versehenen Fenster knapp vier Meter auf die Garageneinfahrt des Einfamilienhauses gefallen. Sie wurde im SMZ Ost in Wien behandelt.
Die Anklagebehörde hatte nach dem Unfall den Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung geprüft – mehr dazu in Justiz prüft Fenstersturz von Einjähriger (29.7.2019, noe.ORF.at).