Der Prozess war nach nur wenigen Minuten vorbei. Die Beschuldigte willigte ein, binnen 14 Tagen 600 Euro zu bezahlen. Die Staatsanwaltschaft erhob keinen Einwand. Das Verfahren wird somit nach der Bezahlung des Geldbetrages eingestellt. Der Richter hielt fest, dass im Fall der 34-Jährigen keine general- oder spezialpräventiven Gründe gegen eine Diversion sprechen würden.
Die Causa wurde publik, nachdem die beiden Vierbeiner infolge eines Hinweises am 8. August in der Wohnung der Angeklagten in Hainburg (Bezirk Bruck an der Leitha) sichergestellt worden waren. Die Raubkatzen hatten sich dort in der Badewanne unter einer Wärmelampe befunden. Die Krankenschwester, die nebenbei in ihrer slowakischen Heimat in einer Tiereinrichtung arbeitet, will die Exoten zwischen zwei Terminen bei einem österreichischen Veterinärmediziner bei sich untergebracht haben. Die sichergestellten Tigerbabys wurden schließlich dem Tiergarten Schönbrunn übergeben, wo sie Ende August starben.
Eigentlich stammen die Raubkatzen aus der privaten Einrichtung „Oase des sibirischen Tigers“ in der Slowakei. Dort wurde das Duo von seiner Mutter verstoßen und befand sich in der Folge in kritischem Zustand. Da der Tierarzt, mit dem die private Aufzuchtstation normalerweise zusammenarbeitet, auf Urlaub war, sei beschlossen worden, die Tiger in Österreich veterinärmedizinisch behandeln zu lassen.
Transport der Tiere war Gegenstand des Verfahrens
Gegenstand des Verfahrens vor dem Landesgericht war am Montag nicht die Haltung der Raubkatzen in der Wohnung, sondern der Transport der beiden „lebenden Exemplare“ einer geschützten Tierart ohne die dafür benötigten CITES-Dokumente. „Hier geht es schlicht darum, wurden diese Tiere transportiert oder nicht und gab es diese Dokumente oder nicht“, sagte der Staatsanwalt im Rahmen seines Eröffnungsvortrags.
Die Angeklagte „wird sich nicht schuldig bekennen“, betonte Verteidiger Wolfgang Blaschitz eingangs. Er verwies auf die dem Artenhandelsgesetz zugrunde liegende EU-Verordnung. Die CITES-Dokumente seien dann nicht nötig, „wenn ein lebendes Tier zum Zweck einer dringlichen tierärztlichen Behandlung befördert werden muss“ und direkt zurückbefördert werde, sagte Blaschitz. „Genau so ein Fall liegt hier vor“, sagte der Verteidiger. Sollte dies vom Gericht nicht so gesehen werden, würde immer noch entschuldigender Notstand vorliegen. Außerdem komme eine Diversion in Betracht, befand Blaschitz.
Tote Raubkatzen bleiben in Österreich
In Bezug auf Letzteres hakte Richter Dietmar Nußbaumer umgehend ein. Auf eine entsprechende Frage erklärte die Beschuldigte, dass sie die Wildtiere nicht mehr transportieren würde, „weil es nicht erlaubt ist“. „Für mich ist die Verantwortungsübernahme somit klar gegeben“, sagte der Richter daraufhin. Nußbaumer erklärte, dass es spezialpräventiv „keiner Verurteilung bedarf“, weil die 34-Jährige nicht mehr so vorgehen würde. Generalpräventiv sei aufgrund des starken öffentlichen Interesses sichergestellt, das bekannt ist, dass ein solcher Tiertransport „strafbar ist und entsprechend verfolgt wird“.
Abschließend kam auch die ursprüngliche Eigentümerin der Jungtiere zu Wort. Die Besitzerin der „Oase des sibirischen Tigers“ hatte die Rückgabe der Kadaver gefordert. Am Montag erklärte sie sich einverstanden, dass die toten Raubkatzen zu medizinischen Zwecken in Österreich bleiben.