Prozess

Pensionistin erschlagen: DNA-Spuren im Fokus

Am Donnerstag hat der zweite Prozesstag am Landesgericht Korneuburg gegen eine 44-Jährige, die in Ebergassing (Bezirk Bruck/Leitha) eine Pensionistin wegen 11.000 Euro erschlagen haben soll, stattgefunden. Dabei ging es um die DNA-Spuren am Tatort.

Sachverständige Christa Nussbaumer untersuchte über 100 Abriebe, fünf aussagekräftige wurden der Angeklagten zugeordnet. Dabei handelt es sich um DNA-Spuren auf der Blutunterlaufung am Rücken der rechten Hand, im rechten Brustbereich des Bademantels, auf einem Filterpapier einer Zigarette im Spülwasser der Toilette, am WC-Türdrücker sowie auf einem Lichtschalter im Vorraum. Weil dort auch eine Blutwischspur des Opfers gefunden wurde, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die 44-Jährige zum Tatzeitpunkt am 22. Jänner in der Wohnung war.

In der Befragung von Nussbaumer ging es hauptsächlich darum, wie die Spur der Angeklagten auf den Bademantel des Opfers kommen konnte. Die Angeklagte gab nämlich an, dass sie die 64-Jährige am Tattag besucht habe, um ihr zum Geburtstag zu gratulieren, getötet habe sie die Freundin jedoch nicht. Beim Überbringen der Glückwünsche hielt sie beide Hände und hätte die Frau umarmt. Zu diesem Zeitpunkt trug die Pensionistin den Bademantel noch nicht.

Gutachterin: „Man kann nichts ausschließen“

Verteidiger Wolfgang Blaschitz wollte deshalb von Nussbaumer wissen, ob die DNA der Angeklagten über die Hände des Opfers auf den Brustbereich des Bademantels gelangen kann. „Das halte ich für unwahrscheinlich“, sagte die Gutachterin, da es sich um eine „schöne Spur“ gehandelt habe. Dass sich die wenigen Zellen dann auch noch auf die Kleidung übertragen haben, glaube die Expertin nicht. „Man kann nichts ausschließen, aber es ist eher unwahrscheinlich.“

Nussbaumer glaube, dass es sich hier eher um eine Primärspur gehandelt habe. Auf den Handflächen seien keine verwertbaren Spuren gefunden worden, nur auf der Blutunterlaufung am Rücken der rechten Hand. Die Staatsanwaltschaft geht nämlich davon aus, dass die Spuren durch das Versetzen eines kräftigen Stoßes übertragen wurden.

Prozess wird am Dienstag fortgesetzt

Die Verhandlung am Landesgericht Korneuburg wird kommenden Dienstag fortgesetzt. Dann kommt Gerichtsmediziner Wolfgang Denk zu Wort und der Lebensgefährte der Angeklagten wird erneut befragt. Wenn es keine weiteren Beweisanträge gibt, wird nach den Plädoyers ein Urteil gefällt. Der Frau droht im Fall einer Verurteilung lebenslange Haft.