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Chronik

Diskussion um Parkgebühr für Wachebeamte

Justizwachebeamte müssen ab 1. November für Parkplätze in den Haftanstalten bezahlen, wie ein Erlass aus dem Finanzministerium besagt. Häftlinge auf Freigang sind davon nicht betroffen. Viele Beamte kündigten nun an, künftig gebührenfreie Parkplätze in den Gemeinden zu nutzen.

Das Finanzministerium beruft sich in seinem Erlass auf das Gehaltsgesetz, in dem festgehalten ist: „Werden einem Beamten neben seinem Monatsbezug Sachleistungen gewährt, so hat er hiefür eine angemessene Vergütung zu leisten“. Demnach stellt ein Parkplatz eine Sachleistung des Arbeitsgebers gegenüber der Beamten dar.

Seitens des Justizministeriums erklärte Sprecherin Christina Ratz gegenüber noe.ORF.at: „Es handelt sich dabei um eine bundesweite Regelung, die nicht in den Kompetenzbereich des Justizministeriums fällt und auf alle Beamten anzuwenden ist.“

Ausnahmeregelung „wäre Ungleichbehandlung“

Ratz erklärte außerdem, dass die Generaldirektion an diese gesetzlichen Vorgaben gebunden sei. „Uns ist natürlich bekannt, dass Justizwachebeamte in bestimmten Justizanstalten auf ein Auto und einen Abstellplatz angewiesen sind“, so die Sprecherin.

Die Generaldirektion habe daher den Versuch unternommen, für die Justizanstalten Sonnberg, Göllersdorf (beide Bezirk Hollabrunn), Schwarzau, Gerasdorf (beide Neunkirchen) und Hirtenberg (Bezirk Baden) Ausnahmen zu erwirken. Dies sei aber nicht möglich gewesen. Für Justizwachebeamte eine Ausnahme von der bundesweiten Regelung zu machen, wäre laut Ratz eine unzulässige Ungleichbehandlung.

Häftlinge dürfen kostenlos parken

Die Regelung sorgt bei den Beamten für großen Unmut – vor allem auch deswegen, weil Häftlinge, die bisher ebenfalls kostenlos parken durften, weiterhin keine Gebühren zahlen müssten. Ratz dazu: „Selbstverständlich wird an der Behebung dieser Situation gearbeitet.“

Grundsätzlich falle die Regelung, ob und wie Freigänger den Parkplatz nutzen können, in den Verantwortungsbereich der Justizanstalten. In der Justizanstalt Sonnberg etwa wurde bereits beschlossen, Insassen in Zukunft keine Stellplätze mehr zu überlassen.

Beamten kündigen Protest an

Die Wachebeamten können die Neu-Regelung nicht nachvollziehen. Ernst Suttner, Personalvertreter in der Justizanstalt Sonnberg, kündigte deshalb für Anfang November eine Dienststellenversammlung an.

„Hier wird davon gesprochen, dass für eine Leistung Geld eingehoben wird – wir erbringen auch Leistungen, die über unseren Dienst hinausgehen“, zeigte er sich verärgert. „Wir haben schon erwogen gewisse freiwillige Dienste dann einfach nicht mehr zu machen.“

Bürgermeister befürchten Parkplatznot in Gemeinden

Auch die Bürgermeister zeigten sich am Donnerstag auf Nachfrage von noe.ORF.at alarmiert. In Göllersdorf etwa befürchtete Bürgermeister Josef Reinwein (ÖVP) eine hohe Belastung für die Gemeindebürger. Die Justizanstalt befinde sich im Ortszentrum, sollten sich die rund 150 Beamten dazu entschließen, außerhalb des Justizareals zu parken, gäbe es im Ort keine Parklätze mehr, so Reinwein, der den Sachverhalt rechtlich prüfen lassen will.

Ähnlich sah es auch Wilhelm Terler (ÖVP). Er ist Bürgermeister in St. Egyden und selbst Beamter in der im Ort gelegenen Justizanstalt Gerasdorf. Er wandte sich in seiner Funktion als Gemeindeoberhaupt in einem Schreiben an die Leiterin der Justizanstalt.

Die Gemeinde betreibe keine Parkplatzbewirtschaftung. Durch die Ankündigung der Beamten, künftig kostenfrei im Ort zu parken, sei das grundsätzlich gute Verhältnis der Bürger zur Justizanstalt in Gefahr. Für Terler sei die neue Regelung unverständlich: „Wir sind hier in der Pampa, bei uns gibt es keine öffentlichen Anbindungen.“

Damit teilte er die Meinung von Ernst Suttner. Der Personalvertreter erklärte: „In bestimmten Anstalten wie in Wien-Josefstadt gibt es Gebühren schon länger. Dort ist es auch verständlich, dort gibt es öffentliche Verkehrsmittel. Bei uns gibt es Leute, die um 1.30 Uhr zuhause aufbrechen müssten, um öffentlich pünktlich um 7.00 Uhr zur Arbeit kommen zu können.“