Bei Menschen mit der Einstufung von Pflegestufe 5 wird von einem außergewöhnlichen Pflegeaufwand ausgegangen, der einen monatlichen Pflegebedarf von mindestens 180 Stunden erfordert.
Eine persönliche Assistenzkraft können Menschen mit Behinderung ab Pflegestufe 5 beim Land Niederösterreich beantragen, sobald sie ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und selbstständig leben. Im Fall der Bewilligung einer persönlichen Assistenzkraft bekommen sie die Hilfskraft in einem bestimmten Stundenausmaß bewilligt. Mit diesem Kontingent bekommen die Betroffenen Unterstützung bei Tätigkeiten in ihrem Alltag – beispielsweise beim Waschen, Einkaufen, am Weg zur Arbeit, bei der Ausbildung oder in der Freizeit.
Einjähriges Pilotprojekt mit Option auf Verlängerung
Bisher sind monatlich bewilligte Stunden, die nicht vollständig in Anspruch genommen wurden, am Monatsende verfallen. Das soll sich ab dem 1. Jänner 2020 ändern. Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) kündigte an, dass das bewilligte Zeitkontingent der persönlichen Assistenz flexibel, je nach Bedarf und über das Jahr verteilt werden könne. Damit wolle man auf die Bedürfnisse der Betroffenen reagieren und mehr Selbstbestimmung ermöglichen.
Das als Pilotprojekt angelegte Vorhaben soll nach der einjährigen Testphase evaluiert werden. Dazu wird es von den beiden niederösterreichischen Trägerorganisationen WAG und Assistenz 24 begleitet, um Ende 2020 über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Wer Assistenz in Anspruch nimmt, werde regelmäßig darüber informiert, wie viel des bewilligten Zeitkontingents bereits verbraucht sei und welches Zeitbudget noch für das Restliche zur Verfügung stehe, so Teschl-Hofmeister. Denn so „kann gewährleistet werden, dass man langfristig und vorausschauend planen und selbstbestimmt entscheiden kann, wann wie viel Unterstützung in Anspruch genommen werden möchte.“