Prozess in Korneuburg; Tödlicher Unfall mit Fahrradanhänger
APA/HERBERT PFARRHOFER
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Chronik

Unfall mit Anhänger: Diversion und Strafe

Im Prozess nach einem Fahrradanhängerunfall mit zwei toten Mädchen ist der Pkw-Lenker am Montag in Korneuburg nicht rechtskräftig zu 28.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Verfahren gegen die Mutter endete mit einer Diversion.

Der folgenschwere Verkehrsunfall hatte sich am Abend des 4. August auf der B19 bei Hausleiten (Bezirk Korneuburg) ereignet. Der 60-jährige Wiener Autofahrer übersah und erfasste das Gespann „bei fortgeschrittener Dunkelheit“ auf einem geraden Straßenabschnitt im Freilandgebiet, wie der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag festhielt. Die knapp Zweijährige starb an Ort und Stelle, ihre vierjährige Schwester erlag im Wiener SMZ Ost-Donauspital den Verletzungen.

Der Lenker des Pkw bekannte sich in der Hauptverhandlung zu den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung nicht schuldig. „Weil ich nichts gesehen habe“, wie der 60-Jährige sagte. Auf den Vorhalt von Richter Dietmar Nußbaumer, ob er das Gebot des Fahrens auf Sicht verletzt habe, blieb der Angeklagte unkonkret. Er stellte auf Nachfrage seines Verteidigers jedoch fest, dass er seit dem Unfall „einen Alptraum“ lebe.

Prozess in Korneuburg; Tödlicher Unfall mit Fahrradanhänger
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Mutter willigte ein, gemeinnützige Leistungen zu erbringen

Der Mutter der Mädchen wurde grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. Laut Anklage deshalb, weil die Kinder keinen Helm trugen, der Anhänger keine Rücklichter sowie keine Rückstrahler hatte und die mindestens eineinhalb Meter hohe Fahnenstange mit Wimpel fehlte. Die Angeklagte bekannte sich schuldig, sie schilderte in Zusammenhang mit dem Unfall den Moment, in dem sie ihre Kinder in dem Fahrradanhänger sah.

Erbringt die 39-Jährige innerhalb von sechs Monaten gemeinnützige Leistungen im Ausmaß von 200 Stunden, wird das Verfahren gegen sie eingestellt. Dem Vorschlag von Einzelrichter Dietmar Nußbaumer stimmte auch der Staatsanwalt zu: „In Hinblick darauf, dass die Opfer ihre Kinder waren“, wie der Vertreter der Anklagebehörde sagte. Auch in generalpräventiver Hinsicht sei die Entscheidung positiv, die Beschuldigte bekomme nunmehr die Chance, „für die Allgemeinheit etwas zu tun“. „Ich bin sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. Es ist genauso gekommen, wie ich es mir für sie gewünscht und vorgestellt habe“, sagte ihr Verteidiger gegenüber noe.ORF.at.

Teilbedingte Geldstrafe für den Pkw-Lenker

Die teilbedingte Geldstrafe für den Pkw-Lenker begründete Nußbaumer unter anderem damit, dass Autofahrer im Freilandgebiet mit „Fußgängern und Fahrradfahrern rechnen müssen und daher eine entsprechende Geschwindigkeit eingehalten werden muss“. Mildernd habe sich bei der Schuldzumessung der bisher ordentliche Lebenswandel des 60-Jährigen ausgewirkt, als erschwerend sei das Zusammentreffen dreier Vergehen gewertet worden. „Berücksichtigt wurde auch, dass das Verschulden geringer war als bei der anderen Verkehrsteilnehmerin“, sagte der Einzelrichter.

Der Verteidiger, dessen Antrag auf einen Nachtsichtaugenschein an der Unfallstelle durch Nußbaumer abgelehnt worden war, erbat Bedenkzeit. Der Staatsanwalt meldete hinsichtlich des Urteils gegen den Mann Berufung an.