Ein Mann raucht eine Shisha
APA/Roland Schlager
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Wirtschaft

Shisha-Bars protestieren gegen Rauchverbot

Das mit Anfang November in Kraft getretene Rauchverbot in der Gastronomie gilt auch für Shisha-Bars. Der Verfassungsgerichtshof wies am Mittwoch eine Klage mehrerer Shisha-Bar-Betreiber gegen das Verbot ab. Die bis zu 40 Shisha-Bars in Niederösterreich wollen sich aber noch nicht geschlagen geben.

Die Shisha-Bar-Betreiber hatten argumentiert, dass ihre Lokale ausschließlich zum Rauchen einer Wasserpfeife aufgesucht werden. Deshalb seien sie mit anderen Lokalen, wie Restaurants oder Kaffeehäuser, nicht vergleichbar. Die bestehende Gesetzeslage sei daher unsachlich. Das Verfassungsgericht wies diese Ansicht nun aber zurück.

Für das Höchstgericht ist es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber beim Nichtraucherschutz alle Gastronomiebetriebe gleichbehandelt. Der damit verbundene Eingriff in Grundrechte sei insofern gerechtfertigt, „als damit im öffentlichen Interesse gelegene Ziele – insbesondere der Gesundheitsschutz – verfolgt werden und diese Maßnahmen zur Zielerreichung geeignet und verhältnismäßig sind“, hielt der VfGH in seinem Beschluss fest – mehr dazu in Shisha-Bar-Betreiber vor VfGH abgeblitzt (wien.ORF.at; 4.12.2019).

Demo vor SPÖ-Parteizentrale

In Niederösterreich sind vom Rauchverbot zwischen 30 und 40 Shisha-Bars betroffen. Sie wollen sich noch nicht geschlagen geben und kündigen Protestaktionen an. Florian Zizlavsky, Betreiber des Cafés Central in St. Pölten, hofft zwar weiter auf eine politische Lösung durch die neue Bundesregierung, dem Ärger über das Rauchverbot wolle man aber noch vor Weihnachten öffentlich Luft machen. Mehrere Barbetreiber planen eine Demo vor der Wiener SPÖ-Parteizentrale, denn die Sozialdemokraten hätten sich von Anfang an für das Verbot eingesetzt.

Mario Pulker, Obmann des Fachverband Gastronomie, zeigt sich von der Entscheidung des VfGH „nicht überrascht“. Allerdings fordert Pulker finanzielle Entschädigungen für all jene Barbetreiber, die auf Basis der vorherigen Rechtslage investiert und damit jetzt Geld verloren hätten, „denn das hat mit unternehmerischem Risiko nichts zu tun. Das Geschäft hat ja funktioniert.“ Viele Betreiber plagen laut Pulker nun Existenzsorgen, weil sie dafür persönlich haften.