Chronik

Anschlagspläne: Tipp kam von Mithäftling

Ein Insasse der Justizanstalt Hirtenberg (Bezirk Baden) soll laut APA die Behörden auf die Spur jenes Trios gebracht haben, das eine Anschlagsserie von Hirtenberg aus geplant haben soll. Der Hauptverdächtige wollte angeblich ausbrechen, um sich in Syrien dem IS anzuschließen.

Ein 24-jähriger Tschetschene gilt nach Angaben der APA als Hauptverdächtiger und treibende Kraft, seine in der Vorwoche in U-Haft genommenen mutmaßlichen Komplizen – zwei Tschetschenen im Alter von 25 und 31 Jahren – als seine Helfer. Der bereits zwei Mal wegen terroristischer Vereinigung verurteilte Dschihadist soll in Hirtenberg offen seine Sympathie für die radikalislamistische Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) zur Schau gestellt und sich zum IS bekannt haben. Ein Mithäftling wandte sich eines Tages an die Behörden und berichtete, der 24-Jährige plane seinen Ausbruch aus dem Gefängnis, um nach Syrien zu ziehen und sich dort dem IS anzuschließen.

Familie des Verdächtigen tat dem Hinweisgeber leid

Der Hinweisgeber soll später erklärt haben, er habe deshalb die Behörden informiert, weil ihm die Frau und das Kind des 24-Jährigen leid getan hätten, die der Hauptverdächtige offenbar in Österreich zurücklassen wollte. Der anonyme Hinweisgeber dürfte in weiterer Folge die Behörden regelmäßig mit Informationen versorgt haben. Er teilte mit, die kürzlich wegen Gefahr im Verzug festgenommenen Tschetschenen wären dem 24-Jährigen beim Fluchtversuch und bei der Vorbereitung beabsichtigter Terror-Anschläge behilflich. Diese hätten sich nach jüngsten Informationen der APA zunächst nicht nur gegen den Weihnachtsmarkt am Stephansplatz, sondern auch gegen das U-Bahn-Netz richten sollen, das den Stephansplatz tangiert.

Die Flucht aus Hirtenberg soll sich angeblich schon in einem konkreten Planungsstadium befunden haben, als dem Mann ein Strich durch die Rechnung gemacht wurde, indem er rechtzeitig in ein Hochsicherheitsgefängnis verlegt wurde. Dort befindet er sich derzeit in Strafhaft, wie das Justizministerium am Dienstag der APA auf Anfrage bestätigte. Abgesehen davon gab seitens des Ministeriums und der zuständigen Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt weiterhin keine Stellungnahmen.

Kommunikation soll via WhatsApp stattgefunden haben

Mit seinen angeblichen Helfern soll der Verdächtige in Hirtenberg per Mobiltelefon kommuniziert haben, indem man sich per WhatsApp verständigte und sich gegenseitig Audiodateien zukommen ließ. Zumindest der 25-Jährige besuchte ihn auch im Gefängnis. „Weil er ihm leidgetan hat. Der Mann hatte keine Freunde“, so Wolfgang Blaschitz, der Verteidiger des 25-Jährigen.

Wie Blaschitz am Dienstagnachmittag betonte, gebe es keine Hinweise, dass die mutmaßlichen Komplizen sich mit dem Hauptverdächtigen über terroristische Anschläge unterhalten hätten. Auf dem Handy, das bei dem 24-Jährigen sichergestellt werden konnte und das mittlerweile ausgewertet wurde, hätten sich „keine tatrelevanten Inhalte" gefunden“, meinte Blaschitz im Gespräch mit der APA. Für ihn sind die Vorwürfe gegen die angeblichen Mittäter „schlichtweg eine Erfindung“.

Regelmäßige Kontrollen und Schwerpunktaktionen

Dass in der Justizanstalt Hirtenberg ein radikalislamistischer Straftäter ein Mobiltelefon zur Verfügung hatte und damit – so jedenfalls die Verdachtslage – auch IS-Propagandamaterial geteilt haben dürfte, wollte man im Justizministerium nicht kommentieren. Ressortmediensprecherin Christina Ratz hob auf APA-Anfrage jedoch hervor, dass in den Justizanstalten neben wöchentlichen und täglichen Haftraumkontrollen bzw. Kontrollen anderer Bereiche zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auch sogenannte Schwerpunktaktion durchgeführt werden.

„Kräfte der Justizwache werden dazu aus mehreren Justizanstalten zusammengezogen, um alle Bereiche einer Justizanstalt zu durchsuchen. Dabei werden die speziell auch für diese Zwecke ausgebildeten Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamte in vielen Fällen von Suchtmittelspürhunden bei der Durchsuchung von Hafträumen und Betrieben auf verbotene Gegenstände von Insassen unterstützt“, legte Ratz dar.

Diese Durchsuchungen finden in unregelmäßigen Intervallen statt, damit sie für die Insassen nicht vorhersehbar sind. Zum Aufspüren von Mobiltelefonen werden auch sogenannte Mobilfinder eingesetzt. Im Vorjahr wurden in sämtlichen Justizanstalten des Landes insgesamt 720 unerlaubte Mobiltelefone sichergestellt. Wer als Besitzer eines verbotenen Handys oder Smartphones erwischt wird, muss mit der Beschränkung oder Streichung von Vergünstigungen, dem Entzug bestimmter Rechte – etwa Briefverkehr, Besuchs- oder TV-Empfang, Geldbußen und bis zu vierwöchigem Hausarrest – rechnen.