Ausgenommen sind Sackerl, die biologisch vollständig abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Ebenfalls weiter im Handel bleiben ultradünne Knotenbeutel, die vor allem in Obst- und Gemüse-Abteilungen anzutreffen sind. Diese müssen allerdings aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und grundsätzlich für eine Eigenkompostierung geeignet sein.
Käfighaltung von Legehennen ebenfalls verboten
Ebenfalls in Kraft tritt zu Jahresbeginn das vollständige Verbot der Käfighaltung für Legehühner. Das Verbot wurde zwar bereits im Zuge des Bundestierschutzgesetzes 2003 beschlossen, doch gab es für sogenannte ausgestaltete Käfige – also größere Käfige mit Scharrmöglichkeiten, Legenestern und Sitzstangen – eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2020.