Verbotene Feuerwerkskörper und Böller ohne Zulassung
APA/dpa-Zentralbild/Arno Burgi
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Chronik

Polizei warnt vor illegalen Böllern

Rund 200 Personen müssen laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) jedes Jahr wegen Pyrotechnik-Unfällen ins Krankenhaus. Die Polizei in Niederösterreich warnt daher vor illegalen Artikeln, die oft im benachbarten Ausland erworben werden.

Zehn Millionen Euro geben die Österreicherinnen und Österreicher jedes Jahr zu Silvester aus, vor allem für Raketen und Böller. Wer zu illegalen Feuerwerkskörpern aus dem Ausland greift, riskiert jedoch nicht nur eine Strafe, immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen. Die niederösterreichische Polizei setzt daher auf Kontrollen in Grenznähe, um möglichst viele illegale Böller aus dem Verkehr zu ziehen.

Zünden von Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet verboten

Erlaubt sind in Österreich nur Feuerwerkskörper mit der Kennzeichnung CE. Laien dürfen nur die – ebenfalls am Produkt angegebenen – Kategorien F1 und F2 verwenden, diese sind ab einem Alter von 16 Jahren erhältlich. Außerdem ist vielen nicht bewusst, dass für Privatpersonen seit den 1970er-Jahren das Zünden von Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet ausdrücklich verboten ist. Jedes Jahr verstoßen zahlreiche Menschen gegen das Verbot, dabei droht bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz eine Strafe von bis zu 3.600 Euro.

Neben schweren Verletzungen erleiden laut Rotem Kreuz jedes Jahr auch rund 1.000 Menschen Hörschäden durch Böller. Anzeichen für ein Knalltrauma sind Schmerzen im Ohr, ebenso hören in vielen Fällen Betroffene plötzlich schlechter. Sollte ein Knalltrauma eintreten, geht man am besten an einen ruhigen Ort. Bei starken Schmerzen sollte man ein Spital aufsuchen. Bei Verbrennungen sollte die betroffene Stelle gekühlt und danach mit einer sterilen Wundauflage abgedeckt werden. Bei großflächigen Verbrennungen sollte hingegen nicht gekühlt, sondern umgehend die Rettung gerufen werden.