E-Scooter in Fahrt
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Verkehr

E-Scooter: Unterschätzte Unfallgefahr

Ein Unfall mit einem E-Scooter befeuert aktuell die Debatte um deren Verkehrssicherheit. Ein 56-jähriger Mann erlitt bei einem Sturz in der Mödlinger Fußgängerzone lebensgefährliche Kopfverletzungen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) warnt nun vor der unterschätzten Unfallgefahr.

In Baden, Mödling oder auch Sankt Pölten gehören E-Scooter bereits zum Stadtbild, sei es geliehen oder gekauft. Wegen der bundesweiten Unfallzahlen schrillen beim Kuratorium für Verkehrssicherheit nun die Alarmglocken. Mehr als 1.000 E-Scooter-Fahrer und -Fahrerinnen seien im vergangenen Jahr österreichweit verunglückt, „nämlich so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten“, sagt KfV-Leiter Klaus Robatsch gegenüber noe.ORF.at, „dabei handelt es sich hauptsächlich um Knochenbrüche.“ Die meisten Stürze passieren laut Robatsch im Kreuzungsbereich oder bei Gittern, bei denen die Räder hängenbleiben.

Derzeit tragen nur drei Prozent der E-Scooter Fahrer einen Helm, das steigert, so das Kuratorium für Verkehrssicherheit, die Verletzungsgefahr enorm. „Wenn sie mit einem E-Scooter unterwegs sind und mit 25 km/h gegen ein Hindernis prallen, ist das so wie der Sturz von einem drei Meter hohen Baum direkt auf Asphalt oder Beton.“

E-Scooter liegt am Boden
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Stürze mit E-Scootern können – vor allem ohne Helm – zu schweren Verletzungen führen

Gehsteige für E-Scooter tabu

Seit Juni gibt es klare Regelungen, die E-Scooter-Fahrer beachten müssen: Es darf nur auf Radwegen und der Fahrbahn gefahren werden, Gehsteige sind tabu. Es gilt eine Alkoholobergrenze von 0,8 Promille. Für Kinder unter 12 Jahren gilt eine Helmpflicht und sie dürfen nur in Begleitung einer zumindest 16 Jahre alten Aufsichtsperson fahren.

Streng verboten ist es, zu zweit unterwegs zu sein. Wenn man dabei erwischt wird, kostet das bis zu 700 Euro Strafe. Schneller als 25 Kilometer pro Stunde darf ein E-Scooter nicht fahren, das Kuratorium empfiehlt nun sogar, wegen der steigenden Unfallzahlen, eine Obergrenze von 20 Stundenkilometern.