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Wirtschaft

AK empfiehlt: Steuerausgleich erst ab März

Die Arbeiterkammer Niederösterreich empfiehlt, die Arbeitnehmerveranlagung erst ab Anfang März zu machen. Denn die meisten Arbeitgeber übermitteln die für die Berechnung notwendigen Jahreslohnzettel erst Ende Februar an das Finanzamt. Als „Herausforderung“ bezeichnet die AKNÖ den neuen Familienbonus.

Informationen der AK

  • Hotline 05 7171-28000
  • Bei den Steuersparwochen hilft die AK beim Steuerausgleich – alle Infos und Termine finden Sie hier

Die zu erwartende Steuergutschrift kann ohne Vorliegen des Jahreslohnzettels nicht vorberechnet werden. Die Vorberechnung sei in diesem Jahr von besonderer Bedeutung, so die Arbeiterkammer Niederösterreich in einer Aussendung, denn heuer gibt es erstmals den über die Arbeitnehmerveranlagung zu beantragenden Familienbonus.

Kompliziert bei „besonderen Fällen“

Dieser erweise sich als besonders kompliziert, warnen die AK-Steuerexperten, vor allem dann, wenn es im vorigen Jahr zu Änderungen im familiären oder beruflichen Umfeld gekommen ist. Dann liegt nämlich ein „Besonderer Fall“ vor, „das in einem solchen Fall auszufüllende Formular (L1k-bF) ist für Laien alles andere als leicht durchschaubar“, so die AK. Schon ein kleiner Fehler genüge, und man verliere einen Teil oder sogar den ganzen Anspruch auf den Familienbonus.

Wer den Familienbonus bereits im Vorjahr über die Gehaltsabrechnung vom Dienstgeber ausbezahlt bekam, muss den Familienbonus „trotzdem zwingend im Rahmen des ‚Steuerausgleichs‘ beantragen“, so die Arbeiterkammer, denn ansonsten drohe eine Rückzahlung an das Finanzamt.