Wirtschaft

Laudamotion: Streit wegen Betriebsversammlung

Bei der Ryanair-Tocher Laudamotion hat am Dienstag eine Betriebsversammlung für massive Unstimmigkeiten gesorgt. Die Geschäftsführung wollte die Versammlung per einstweiliger Verfügung verhindern, außerdem soll den Mitarbeitern mit Konsequenzen gedroht worden sein.

Schon seit Monaten schwelt bei Laudamotion mit Sitz in Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha) ein betriebsinterner Streit. Die Airline erkennt den im Herbst 2019 gewählten Betriebsrat nicht an. Hintergrund ist ein Konflikt zwischen der Geschäftsführung und der Betriebsratschefin. Die Firma hat die Mitarbeiterin trotz Kündigungsschutz, den sie als Betriebsrätin hatte, gekündigt und erkennt deshalb auch ihre Wiederwahl in den Betriebsrat nicht an.

Laudamotion drohte daher den Mitarbeitern im Vorfeld der Betriebsversammlung mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen, sollten sie an der Betriebsversammlung in Wien-Schwechat teilnehmen. Das Unternehmen sieht in der Betriebsversammlung ein „ungesetzliches Meeting mit einem nichtexistierenden Betriebsrat“, zitierte das Onlineportal „Aviation Net“ aus einem Rundschreiben des Personalchefs. Die Einladung sei durch eine „ehemalige Angestellte“ erfolgt. Die Laudamotion-Sprecherin bestätigte das Schreiben auf APA-Anfrage.

Gericht wies einstweilige Verfügung zurück

Außerdem versuchte Laudamotion, die Betriebsversammlung mit einer einstweiligen Verfügung zu verhindern. Die Airline blitzte damit aber ab, wie die Gewerkschaft vida mitteilte. Der Antrag der Laudamotion GmbH auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung „wird – soweit die Dauer der Betriebsversammlung am 11.2.2020 die Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr nicht übersteigt – abgewiesen“, heißt es in dem der APA vorliegenden Beschluss. Die Airline hatte auf Unterlassung geklagt.

Rund um den Streit zwischen der Geschäftsführung und der Betriebsratschefin laufen am Landesgericht Korneuburg mehrere Gerichtsverfahren. Per einstweiliger Verfügung entschied das Gericht bereits im Jänner, dass Laudamotion der Belegschaftsvertreterin den Zutritt zum Firmengelände nicht verbieten darf.

Laudamotion wendet Kollektivvertrag nicht mehr an

Seit 1. Jänner wendet die Geschäftsführung den Laudamotion-Kollektivvertrag nicht mehr an. Neue Mitarbeiter werden nun stattdessen über die österreichische Zweigniederlassung der Leiharbeitsfirma Crewlink Ireland angestellt. Die Gewerkschaft wirft dem irischen Mutterkonzern vor, auf österreichisches Arbeitsrecht zu pfeifen.

Ryanair glaube offensichtlich in einer Bananenrepublik, in der man sich alles erlauben kann, tätig zu sein, kritisierte vida-Gewerkschafter Daniel Liebhart. „Wir haben bei Laudamotion einen rechtskonform gewählten Betriebsrat. Dieser hat entsprechend dem Arbeitsverfassungsgesetz das Recht, Betriebsversammlungen zur Information des Personals abzuhalten. Und die Mitarbeiter haben selbstverständlich das Recht, an diesen Versammlungen teilzunehmen.“